Parkplätze für E-Scooter: Kein Parken auf Gehwegen

E-Scooter sollen in Berlin auf extra Parkflächen abgestellt werden. Auch andere Städte wollen die Roller stärker regulieren.

Rollerfahrer am Brandenburger Tor

Wenn die Roller vorm Brandenburger Tor verschwinden, haben auch die Taschendiebe wieder mehr Platz Foto: reuters

BERLIN taz | Zwei Monate nach der Einführung der E-Tretroller in Deutschland regulieren die Städte nach. Die bisher schärfste Einschränkung hat die Stadt Berlin am Mittwoch bekannt gegeben. Neben dem Fahrverbot für E-Scooter auf Gehwegen sollen sie in Zukunft dort auch nicht mehr abgestellt werden.

Stattdessen sollen die Roller am Straßenrand geparkt werden, auf eigens ausgewiesenen Abstellflächen. Dazu sollen unter anderem Autoparkflächen umgewandelt werden. Das hat die Berliner Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) bei einem Treffen mit den Vertretern der Sharing-Firmen vereinbart. „Gehwege sollen besonders geschützte Räume für Fußgängerinnen und Fußgänger bleiben“, sagt Günther. Damit folgt Berlin dem Beispiel Paris, das vor einer Woche ein Parkverbot auf Gehwegen beschlossen hat.

Annika Meenken vom Mobilitätsverband Verkehrsclub Deutschland (VCD) sieht ein solches generelles Parkverbot kritisch. Auf breiten Gehwegen sei es schließlich unproblematisch, E-Scooter abzustellen; auf schmalen Gehwegen sei die Einschränkung jedoch sinnvoll.

Meenken begrüßt aber die Entscheidung, eigene Parkflächen für E-Scooter einzurichten. Es brauche solche Abstellflächen für E-Tretroller wie auch für andere Sharingdienste – also für Fahrräder oder E-Vespas. Diese Flächen müssten vom Autoverkehr kommen. „Wir dürfen den knappen Raum für Radfahrende und zu Fuß Gehende nicht mit noch mehr Mobilitätsangeboten einschränken“, sagt Meenken vom VCD.

Wer soll's kontrollieren?

Wie die Abstellflächen in Berlin genau gestaltet werden, ist noch offen. Ungeklärt ist ebenfalls, wie das Abstellen von ­E-Tretrollern auf Gehwegen verhindert werden soll. Eine Idee sei, dass die Roller morgens, nachdem sie nachts aufgeladen wurden, von den Mitarbeitenden der Unternehmen auf den Parkflächen abgestellt werden.

Damit ist aber nicht klar, wie mit den Rollern verfahren wird, die von den Nutzern auf Gehwegen abgestellt werden. Annika Meen­ken vom VCD sagt, das neue Konzept Berlins funktioniere nur, wenn falsch abgestellte E-Tretroller gemeldet werden können – und wenn dies jemand kontrolliert.

Bei dem Treffen der Ber­liner Verkehrssenatorin mit den ­E-Scooter-Unternehmen wurden außerdem zwei neue Parkverbotszonen ausge­wiesen. Rund um das Brandenburger Tor und dem Denkmal für die ermordeten Juden Europas sollen keine E-Scooter mehr abgestellt werden können.

Umgesetzt werden diese Parkverbote mit der Geofancing-Technologie. So können die Nutzenden ihre E-Scooter-Buchung nicht beenden, während sie in den definierten Bereichen stehen.

In dieser Hinsicht sind andere deutsche Städte Berlin vor­aus. Mehrere Städte in Nordrhein-Westfalen wie Düsseldorf, Köln oder Münster haben bereits No-Park-Zones ausgewiesen. So darf in Köln unter anderem nicht auf der Domplatte geparkt werden. In München sind unter anderem alle städtischen Grünanlagen, wie der Englische Garten oder der Olympiapark, als Abstellflächen für Roller tabu.

In Hamburg haben die vom Senat ausgewiesenen No-Park-Zones eine Diskussion um das Ausmaß dieser Zonen ausgelöst. Die Opposition hat kritisiert, dass es davon zu viele gebe. Dadurch sei der Zweck der E-Tretroller, eine Alternative zum Auto darzustellen, infrage gestellt.

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