Stadtgespräch
Klaus-Helge Donath aus Moskau
: Der Fall der Schwestern Chatschaturjan lässt Moskau über häusliche Gewalt diskutieren. Sie gestanden, ihren Vater getötet zu haben – der sie jahrelang gequält haben soll

Seit mehr als einem Jahr schon bewegt nun der Fall der drei Schwestern Chatschaturjan die russische Hauptstadt. Jetzt nähert sich der Fall, der Moskau über Gewalt gegen Frauen diskutieren lässt, einem juristischen Ende: Das Urteil wird für Mitte August erwartet.

Die Schwestern Maria, Angelina und Krestina sollen ihren Vater, Michail Chatschaturjan, im Juli vor einem Jahr in der gemeinsamen Wohnung ermordet haben. Zum Tatzeitpunkt waren die Frauen 17, 18 und 19 Jahre alt.

Das Ermittlungsprotokoll hält fest: Der schlafende Vater wurde mit Hammerschlägen traktiert. Erst später soll der Tod durch 36 Messerstiche im Hausflur eingetreten sein. Die Täterinnen waren geständig. „Entweder er oder ich“, sagte die Älteste nach der Festnahme wie in Trance. Den Angeklagten drohen Haftstrafen zwischen 8 und 20 Jahren. Die Ermittler gehen von einer von langer Hand geplanten Mordtat aus.

Dieser Fall wühlte die Menschen von Anfang an auf. „Sollen die Mädchen etwa schuldig sein?“, fragen Frauen in sozialen Medien: „Zeigen die Missstände nicht, dass sie sich bei uns in rechtsfreiem Raum bewegen?“

Der Tat war ein Martyrium vorangegangen. Die Tortur begann, nachdem Chatschaturjan seine Frau 2015 aus der Wohnung warf. Die Mädchen seien vom Vater geschlagen und sexuell missbraucht worden, bestätigte der ältere Bruder. Er war vom Vater vorher vor die Tür gesetzt worden.

Frauen sind in Russland vor häuslicher Gewalt kaum geschützt. Seit 2017 werden Prügel im eigenen Haus nicht mehr als Straftatbestand behandelt. Die Duma-Abgeordnete Jelena Misulina war die treibende Kraft hinter der Abstufung einer ehemaligen Straftat zur Ordnungswidrigkeit. Opfer können seither erst im Wiederholungsfall vor Gericht ziehen und sind beweispflichtig.

„Es war ihr Leben oder seines“, sagt Marie Dawtjan, die in Moskau Opfer häuslicher Gewalt betreut, über den Fall der drei Schwestern Cha­tscha­turjan. DemonstrantInnen weisen seit Langem in Mahnwachen auf die rechtlichen Lücken hin. Frauenrechtlerin Aljona Popowa befürchtet, ein Schuldspruch für die Schwestern könnte noch schlimmere Folgen nach sich ziehen. Gefahr bestünde, dass „sich häusliche Gewalt noch weiter ausbreitet und akzeptiert wird“. Die russische NGO nasiliu.net (Deutsch: keine Gewalt) geht von 40.000 Frauen aus, die jährlich im familiären Umfeld Gewalt zum Opfer fallen. 9.000 kämen dabei ums Leben. Da nur 10 Prozent aller Gewalttaten aktenkundig werden, sind die Daten jedoch nicht zuverlässig.

Mit Genugtuung wurde in Russland kürzlich ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg aufgenommen, der Russland zu einer Entschädigungszahlung von 20.000 Euro verurteilte. Die Klägerin hatte zwei Jahre lang Angriffe eines früheren Partners nicht anzeigen können. Den Straßburger Richtern zufolge erkennt Russland die Ernsthaftigkeit des Problems nicht an.

Vor der Bluttat soll Michail Chatschaturjan die Töchter einzeln in seinem Zimmer mit Pfefferspray besprüht haben. Die Älteste soll dabei fast erstickt sein. Schon 2016 habe sie einen Suizidversuch unternommen, sei jedoch von den Schwestern gerettet werden, sagt Anwalt Alexei Lipzer.

Das Gewaltverhältnis zwischen dem Vater und den Töchtern dürfte Nachbarn nicht verborgen geblieben sein. Der Mann schien jedoch beste Beziehungen zu Sicherheitsorganen und Ordnungskräften zu unterhalten. Die Umgebung reagierte sehr vorsichtig, als er den Töchtern verbot, die Schule zu besuchen.

Er sei geachtetes Mitglied der armenischen Diaspora gewesen, der regelmäßig in die Kirche ging und sich für einen „Mann Gottes“ hielt, erzählte eine Freundin der Mädchen. Die Töchter schimpfte er „Sünder“ und „dreckige Nutten“.

Im vergangenen September wurden die Frauen aus der Untersuchungshaft in den Hausarrest entlassen. Sie dürfen nicht mehr zusammenwohnen, nicht das Internet oder Telefon nutzen. Auch der Kontakt untereinander wurde reglementiert. In einer Petition verlangen Anwälte nun die Einstellung des Verfahrens. Mehr als 315.000 haben bisher unterschrieben.