Miese Fehlerkultur: Jugendamt will keine Kontrolle

Ein Mitarbeiter des Jugendamtes setzt Mutter unter Druck, die ihren Fall einer Forschungsstelle schilderte. CDU-Mann Marcus Weinberg kritisiert das.

Ein Politiker im Anzug steht am Rednerpult

Sprach mit Betroffenen und setzte sich für die Forschungsstelle ein: Marcus Weinberg (CDU) Foto: dpa

HAMBURG taz | Das Jugendamt Hamburg-Nord hat eine Mutter aufgefordert, keine Daten an ein Forschungsprojekt zu geben, das der Deutsche Bundestag beauftragt hat. Der Bundestagsabgeordnete Marcus Weinberg (CDU) kritisiert das scharf, denn immerhin wurde diese Anlaufstelle vom Parlament auf den Weg gebracht, um „gesetzgeberischen Handlungsbedarf“ zu identifizieren.

Der aus Hamburg stammende Familienpolitiker Weinberg engagiert sich für diese Aufarbeitung, weil sein Büro seit 2017 Hunderte Beschwerden erreichten, etwa über Kinder, die unglücklich in Heimen sitzen, oder Mütter, denen man wegen fragwürdiger Anlässe das Sorgerecht entzog. Aber auch Pflegeeltern, Anwälte und Jugendamtsmitarbeiter berichteten ihm über „erhebliche Probleme“ des Jugendhilfesystems.

Weinberg versprach eine Kommission, die sich dieser Fälle annimmt. Anfang Februar brachten CDU und SPD gemeinsam das Forschungsprojekt „Hochproblematische Kinderschutzverläufe – den Betroffenen eine Stimme geben“, auf den Weg, dessen Erkenntnisse Grundlage für Reformen sein soll.

Vom 25. April bis 30. Juni konnten Betroffene ihren Fall entweder online über eine Eingabemaske oder per Post, Mail oder Telefon vier Sozialarbeitern des Instituts IKJ ProQualitas in Mainz schildern. Laut einer Anfrage der Linken im Bundestag hatten sich schon nach der Hälfte der Zeit 472 Personen gemeldet. Geplant sei nun, für einige Fälle Rekonstruktionen durchzuführen und mit den Betroffen Interviews zu führen.

Amt fordert Aussprache

Auch Frau W. aus Hamburg-Nord, die erbittert und erfolgreich um das Sorgerecht ihres Sohnes stritt, schilderte in der Maske so gut es ging ihren Fall, erhielt vom Institut eine Bestätigung und eine Bearbeitungsnummer. Ein persönliches Feedback bekam sie noch nicht. Dafür aber nun kürzlich ein Schreiben ihres Jugendamts. Die von ihr zuletzt vorgebrachten Ausführungen „bedürfen einer Aussprache“, schreibt ein Mitarbeiter und bittet die Frau „keine weiteren Infos ohne unser Einverständnis an eine ,Forschungsgruppe' zu senden“.

Die Mutter wandte sich an Wolfgang Hammer, ein Jugendhilfeexperte, der Mitglied im Beirat des Deutschen Kinderhilfswerks ist und sich für die Aufarbeitung engagiert. Der ist empört. Denn die Forschungsstelle gewinne nur Erkenntnisse, wenn die Betroffenen ihre Fälle „ungefiltert“ an sie herantragen können.

„Das ist allen Betroffen auch zugesichert worden“, sagt Hammer. Die Jugendämter dürften die Betroffenen nicht unter „Beratungsdruck“ setzen. Hammer wandte sich an das Institut und bat dieses, ein „aufklärendes Schreiben“ an das Jugendamt aufzusetzen.

Mitarbeiterdaten seien zu schützen

Die taz erhielt vom Institut bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme. Das Bezirksamt Nord indes beteuert, dass es Forschungsvorhaben „befürwortet und unterstützt“. Das Amt habe jedoch gleichzeitig drauf zu achten, dass „persönliche Daten von Mitarbeiterinnen“ geschützt sind, so Sprecherin Annekatrin Werner. Den Kunden stünde es natürlich frei, ihre Daten weiterzugeben.

Auch die Hamburger Sozialbehörde stellt die Sache als Datenschutzfrage dar. Es sei in einem Fall die Bitte geäußert worden, „persönliche Angaben“, die Mitarbeiter identifizierbar machten, „unkenntlich zu machen“, so Sprecher Martin Helfrich. Denn deren Daten seien geschützt .

Nach taz-Information gibt es vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages divergierende Einschätzungen. Nach der einen ist die Datenweitergabe von Jugendamtspapieren für reine Forschungszwecke im geschlossenen Rahmen zulässig. Nach einer strengeren nicht.

Ziehe eine Behörde hier nun plötzlich die Datenschutzkarte und verlange etwa die Schwärzung von Unterlagen, „wird nachträglich eine Hochschwelligkeit in ein Forschungsvorhaben eingeführt, dass nur nie­drigschwellig gelingen kann“, warnt Sozialwissenschaftler Hammer.

Selbstkritische Fehlerkultur fehlt

Marcus Weinberg wird noch schärfer: Er frage sich, „was ein einzelnes Jugendamt zu verbergen hat, wenn es den Aufwand betreibt, einer Betroffenen zu untersagen, sich an diese Anlaufstelle zu wenden“. Ein gutes Jugendamt zeichne sich durch eine selbstkritische Fehlerkultur und „Bewusstsein für die Gefahren eines Machtgefälles zwischen Amt und Betroffenen aus“, sagt er.

Seine SPD-Kollegin Ulricke Bahr äußert sich etwas diplomatischer: „Der Dialogprozess zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe möchte Betroffenen eine Stimme geben“, sagt sie. Dazu sei die Forschungsstelle eingerichtet. Es gehe nicht darum, „einzelne Mitarbeiter oder Jugendämter anzuschwärzen oder gar anzuklagen, sondern sorgfältig zu analysieren, wo es im System Schwachstellen gibt.

„Ich bin überzeugt“, sagt Bahr, „dass auch das Jugendamt Hamburg-Nord dies unterstützen wird, wenn ihm der Auftrag der Forschungsstelle nochmals sachlich erläutert wird.“

Institut sieht Projekt nicht gefährdet

Nach einer urlaubsbedingten Verzögerung hat auch das Institut IKJ in Mainz auf die Fragen der taz geantwortet. Der Hamburger Fall sei dort bekannt und möglicherweise darauf zurück zu führen, dass das Jugendamt nicht ausreichend informiert war.

„Uns sind keine weiteren solcher Fälle bekannt“, erklärt Niklas Helsper vom Team der wissenschaftlichen Anlaufstelle. „Sollten in Einzelfällen Jugendämter Betroffenen nahegelegt haben, Informationen nicht an die Forschungsstelle weiterzugeben, stünde dies einem Grundanliegen dieses Forschungsvorhabens entgegen“. Es gehe darum, den Betroffenen eine „ungefilterte“ Stimme zu geben.

Das Gesamtziel des Projektes würde dadurch aber nicht gefährdet, sagt Helsper. Denn insgesamt hätten über 700 Betroffene ihre Fälle eingebracht. Und damit stünde eine ausreichende Menge an Informationen zur Verfügung, um die Bedarfe der Betroffenen „wissenschaftlich fundiert abzuleiten“.

Anmerkung der Redaktion: Der Artikel wurde aktualisiert. In der ursprünglichen Fassung fehlte die Stellungnahme des Instituts IKJ.

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