Yücels U-Haft war Unrecht

Das Verfassungsgericht in Ankara hat der Klage des „Welt“-Korrespondenten stattgegeben. Im Juli geht sein Prozess in Abwesenheit trotzdem weiter

Die Untersuchungshaft von Deniz Yücel war rechtswidrig. Zu diesem Schluss kommt das türkische Verfassungsgericht in Ankara in einer am Freitag im Amtsblatt der Regierung veröffentlichten Entscheidung. Die Inhaftierung habe Yücels Recht auf persönliche Sicherheit, Freiheit und Meinungsfreiheit verletzt, heißt es in dem Urteil von Freitag. Das Gericht sprach dem damaligen Türkei-Korrespondenten der Welt und früheren taz-Redakteur außerdem einen Schadenersatz von 25.000 türkischen Lira (rund 3.800 Euro) zu. Einen Verstoß gegen das Folterverbot, den Yücel vor dem Verfassungsgericht ebenfalls geltend gemacht hatte, erkannten die Richter nicht an.

„Leider kommt dieses Urteil sehr spät. Es hätte ganz andere Folgen haben können, wenn sich das Verfassungsgericht mit unserer Beschwerde befasst hätte, als mein Mandant noch in Haft war“, sagte Yücels Anwalt Veysel Ok am Freitag der Welt. Das Gericht habe nun bestätigt, dass sich Yücel „nichts außer Journalismus“ habe zuschulden kommen lassen, erklärte Ok.

„Mit diesem Urteil widerfährt mir keine Gerechtigkeit“, schreibt Yücel auf Twitter. „Dass mir und meinen Liebsten ein Jahr unseres Lebens geraubt wurde, ist mit 3.800 Euro nicht wiedergutzumachen und wäre es auch nicht mit der tausendfachen Summe.“

Ein Jahr Knast ohne Anklage

Yücel saß ab Februar 2017 knapp ein Jahr lang, ohne dass es eine Anklageschrift gab, in türkischer Untersuchungshaft, davon neun Monate in strenger Einzelhaft. Nachdem die Staatsanwaltschaft schließlich eine Anklage vorgelegt hatte, wurde er aus dem Hochsicherheitsgefängnis von Silivri bei Istanbul entlassen und verließ die Türkei.

Seit Juni 2018 wird ihm in ­Istanbul in Abwesenheit der Prozess gemacht; er soll trotz der Entscheidung des Verfassungsgerichts am 16. Juli fortgesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Journalisten Terrorpropaganda und Volksverhetzung vor. In seiner Verteidigungsschrift in dem Verfahren, die Yücel im Mai dem Berliner Amtsgericht Tiergarten vorlegte, berichtete er von wiederholten Tritten, Schlägen und Drohungen in der Haft. „Mit diesem Urteil ist höchstrichterlich festgestellt, dass es sich bei Tayyp Erdoğan, Mevlüt Çavuşuğlu, Bekir Bozdağ usw. um Lügner, Verleumder und Kidnapper handelt“, schreibt Yücel auf Twitter in Hinblick auf den Prozess. (epd, afp, taz)