Vorsicht, Gift im Brunnen!

SELBSTVERSORGUNG Grundwasser auf dem eigenen Grundstück zu schöpfen, birgt Gefahren, weil es im ganzen Norden flächendeckend Altlasten ehemaliger Fabriken und Deponien gibt

VON ARNE SCHRADER

Die Bewohner der Bremer Stadtteile Woltmershausen und Neustadt hatten vor einem Monat bestürzende Post in ihren Briefkästen. „Bitte nutzen Sie kein Grundwasser aus Gartenbrunnen“, hieß es in dem Schreiben der Umweltbehörde. Der Boden und das Grundwasser in den Wohngebieten sei mit Schadstoffen belastet. Bereits 2003 und 2009 gab es eine solche Warnung. Jetzt sind die betroffenen Gebiete ausgeweitet worden.

Wasser aus dem eigenen Brunnen hat Vorteile: Es steht jeder Zeit kostengünstig zur Verfügung, Abwassergebühren entfallen. Wie viele Menschen sich in Norddeutschland einen Brunnen graben, wird nicht zentral erhoben. In der Regel sind Brunnenbohrungen bei der jeweiligen kommunalen Verwaltungsebene erfasst, jedoch nur, sofern der einzelne Besitzer sich meldet. Allein im Landkreis Lüneburg gibt es 463 gemeldete Brunnennutzer, private wie gewerbliche. Sie fördern es als Trinkwasser, aber auch für die Gartenbewässerung.

Im Normalfall werden Verunreinigungen mit Hilfe eines Altlastenkatasters bewertet und kontrolliert. Es wird zwischen Altlasten und Altlastenverdachtsflächen unterschieden. Die jeweiligen Übersichten bieten die Behörden auf Karten und als Statistik zur Einsicht an.

Aus ihnen geht hervor, dass in allen norddeutschen Ländern Altlasten- oder Verdachtsflächen flächendeckend verbreitet sind. Niedersachsen ist sogar bundesweiter Spitzenreiter. Um eine nachhaltige Verunreinigung zu vermeiden, wird nach einer entsprechenden Bewertung gesichert oder saniert: „Es kommt immer auf den Einzelfall an, zum Beispiel Auskoffern oder Abdichten sind Möglichkeiten“, sagt Stefan Bartscht vom Fachdienst Umwelt beim Landkreis Lüneburg, „im Optimalfall kann ein Lkw den Boden abfahren.“

Wer einen Brunnen bohren will, muss klären, ob und ab welcher Tiefe Grundwasser vorhanden ist und welche Bodenschichten durchstoßen werden müssen. Im Zweifelsfall muss eine Aufschlussbohrung angelegt werden. Bei einer Nutzung für Trinkwasser kann eine Sondergenehmigung notwendig sein.

„Am einfachsten ist es, eine Fachfirma für Brunnenbohrungen zu kontaktieren, die wissen, worauf zu achten ist“, sagt Bartscht. Wer es dennoch selbst mit eventuellen Ton- und Lehmschichten aufnehmen will, kann sich für Informationen wiederum an das jeweilige Landesamt für Umwelt und die zuständigen Verbraucherschutzämter der Bezirke und Landkreise wenden.