Deutsche Panzer für Viktor Orbán

Rüstungsexporte: schon jetzt mehr genehmigt als im ganzen Jahr 2018

Von Tobias Schulze

Die Bundesregierung hat im ersten Halbjahr 2019 Rüstungsexporte im Wert von über 5,3 Milliarden Euro genehmigt. Das ist jetzt schon mehr als im gesamten Jahr 2018: Damals lag das Volumen der genehmigten Ausfuhren bei insgesamt 4,8 Milliarden Euro. Die neuen Zahlen teilte das Wirtschaftsministerium auf Anfrage des Grünen-Abgeordneten Omid Nouripour mit.

Knapp ein Drittel des Exportwerts entfällt auf Geschäfte mit Ungarn: Die Rechtsregierung von Viktor Orbán darf Rüstungsgüter im Wert von 1,76 Milliarden Euro aus Deutschland kaufen. Dabei könnte es unter anderem um ein Geschäft gehen, das Ungarn Ende 2018 mit dem Rüstungskonzern Krauss-Maffei Wegmann vereinbart hatte. Demzufolge bekommt das ungarische Militär unter anderem 44 neue Kampfpanzer vom Typ Leopard 2 und 24 Panzerhaubitzen. Dazu kommen 12 gebrauchte Panzer für Ausbildungszwecke.

Unter den Top Ten der Rüstungskunden befanden sich im ersten Halbjahr neben EU- und Nato-Staaten auch Länder wie Ägypten, die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), Algerien und Katar. Auf sie entfallen zusammen Geschäfte im Wert von über 1,3 Milliarden Euro. Der Grüne Nouripour kritisiert besonders, dass mit den VAE und Ägypten erneut Beteiligte am Jemen-Krieg beliefert werden. Dies führe Bekenntnisse zu einer restriktiven Exportpolitik „ad absurdum“, sagte er der dpa.

Erst Ende Juni hat die Bundesregierung ihre Richtlinien für den Rüstungsexport verschärft. Das Kabinett beschloss eine Neuauflage der „Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“, deren letzte Fassung aus dem Jahr 2000 stammte. Die neuen Richtlinien gelten ab sofort. Die hohen Rüstungsexportzahlen werden sie aber vermutlich nicht nennenswert senken.

Strenger handhaben will die Bundesregierung unter anderem den Export von Kleinwaffen. Die Zahl solcher Geschäfte hatte sie in den vergangenen Jahren aber ohnehin schon reduziert, zudem fällt das Volumen solcher Geschäfte nicht stark ins Gewicht. In den Richtlinien verankert hat die Regierung zudem die Möglichkeit, im Nachhinein zu kontrollieren, ob die Käufer von Rüstungsgütern die Waffen behalten oder weiterverkauft haben. Diese Kontrollen führt die Regierung aber nur stichprobenartig und mit Vorankündigung durch, KritikerInnen halten sie deshalb für nutzlos. Und letztlich sind die Exportrichtlinien rechtlich nicht bindend. Verstößt die Regierung selbst dagegen, ist es nicht möglich, dagegen rechtlich vorzugehen.