Jahresbericht zum Rundfunkbeitrag: Stabile Einnahmen

Obwohl mehr Menschen vom Rundfunkbeitrag befreit sind, verzeichnet der Beitragsservice etwa gleich hohe Einnahmen.

Großraumbüro

Büro des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Köln. Foto: Beitragsservice ARD/ZDF/DRadio

Wer meint, dass der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio keinen Humor hat, wird schon durch das Gäste-Password für den WLAN-Zugang eines Besseren belehrt: Es lautet süßerweise „Zweitwohnung19“. Mit dessen öffentlicher Bekanntgabe hat man jetzt vermutlich gegen die „Verpflichtung auf Vertraulichkeit“ verstoßen, die am Eingang zu unterschreiben war.

Die Zweitwohnungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2018 hatte den Beitragsservice kalt erwischt. Auch wenn es „sehr erfreulich“ war, wie sein Geschäftsführer Stefan Wolf sagt, dass Karlsruhe zunächst einmal die Verfassungsmäßigkeit des Beitrags per se bestätigt hat. Mit der ebenfalls verkündeten Nicht-mehr-Zahlpflicht für die Nebenwohnungen war das dann allerdings so eine Sache: Denn die Zweitwohnungsbefreiung galt „unmittelbar“, also quasi schon während der Urteilsverkündung.

„Wir waren gefordert, das sofort umzusetzen“, so Wolf. Zum Stichtag 31. 12. 2018 waren das 19.517 befreite Nebenwohnungen, noch rund 45.000 Anträge sind in Bearbeitung und weitere sind zu erwarten. Wie viele, vermag momentan allerdings niemand zu sagen. „Wir sitzen ja nicht in Böcklemund und warten, bis das Überraschungsei aufgeht“, sagt Wolf – dummerweise gebe „es aber keine gesicherten Angaben über die Zahl der Nebenwohnungen“. Von bis zu zwei Millionen ist in mäßig seriösen Quellen die Rede. Und so schwanken die Schätzungen, welche Summen bei ARD, ZDF und Deutschlandradio ausfallen, aktuell zwischen vier und zehn Millionen Euro pro Jahr.

Konstant bleibt aber der Wert, den die BeitragszahlerInnen insgesamt entrichten. 2018 kamen beim Beitragsservice rund 8 Milliarden Euro an. Nach der rückläufigen Entwicklung der vergangenen drei Jahre sind die Erträge damit erstmals seit 2014 wieder gestiegen – wenn auch nur minimal um 0,43 Prozent. Davon flossen 7,858 Milliarden Euro an ARD, ZDF und Deutschlandradio, 151 Millionen Euro erhielten die Landesmedienanstalten, denn auch die Aufsicht über den privaten Rundfunk wird aus dem Rundfunkbeitrag bezahlt.

Mehr Menschen sind aus sozialen Gründen befreit

Während die Zahl der zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Betriebsstätten – also Firmen, Unternehmen und Behörden – zum Vorjahr um 1,4 Prozent auf 3,9 Millionen zunahm, stieg die Zahl der Wohnungen 2018 auf 39,5 Millionen – ein Plus von einem Prozent. Gleichzeitig erhöhte sich auch die Zahl der Personen, die aus sozialen Gründen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind, auf über 3 Millionen. Mehr als zwei Drittel aller Befreiten beziehen Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II.

Auch wenn der Effekt des 2018 erneut vorgenommenen Meldedatenabgleichs noch nicht voll zu sehen ist, hat es nur einen minimalen Anstieg gegeben – was der Beitragsservice im vergangenen Jahr auch prognostiziert hatte. „Wir rechnen damit, dass die Einnahmen aus dem Beitrag auch in der Periode ab 2021 bis 2024 mit rund 7,9 Milliarden Euro pro Jahr stabil bleiben“, sagt Wolf.

Mit der umstrittenen Beauftragung externer Inkasso-unternehmen zur Eintreibung von Beitragsschuldenist übrigens schon wieder Schluss

Der wiederholte Meldedatenabgleich – einen ersten hatte es 2013 zur Umstellung von der Gerätegebühr auf den Rundfunkbeitrag gegeben – war dabei deutlich unaufwändiger und damit billiger als geplant. Hier wird mittels aller Daten der Einwohnermeldeämter vom Beitragsservice gegengecheckt, ob sich hinter jeder der gemeldeten Wohnungen auch eines der rund 45 Millionen Beitragskonten verbirgt. Fallen unklare Verhältnisse auf, werden die betreffenden Personen angeschrieben.

„Wir hatten Reaktionsquoten über 50 Prozent, das lag deutlich höher als 2013“, so Wolf. „Es gibt da draußen aber nicht noch eine halbe Million Wohnungen, die wir nicht kennen.“ Der Bestand bleibe mit leichten Schwankungen stabil. Der Meldedatenabgleich hat sich nach Sicht des Beitragsservice bewährt – und trage auch zur Beitragsgerechtigkeit bei. Für 2022 ist der nächste Abgleich geplant – dies müssen die Länder als zuständige Gesetzgeber allerdings noch formal beschließen.

Kein unerwünschter Besuch mehr

Aus dem alten Aufregerthema Zwangsmaßnahmen bei Säumigen und Zahlungsunwilligen ist derweil die Luft raus: Die Anzahl dieser „Maßnahmen im Forderungsmanagement“ hat sich weiter reduziert – von knapp 20 auf 19 Millionen –, in diesen üppigen Zahlen sind allerdings schon harmlose Zahlungserinnerungen enthalten. 3,5 Millionen Beitragskonten sind im Mahnverfahren, bei 1,18 Millionen stehen Vollstreckungen an. Auch das sind bei 45 Millionen Beitragskonten keine ungewöhnlichen Werte.

Mit der umstrittenen Beauftragung externer Inkassounternehmen zur Eintreibung von Beitragsschulden ist übrigens schon wieder Schluss. Das Ganze war wohl ein Schuss in den Ofen oder – wie Wolf es höflicher formuliert – das „Verhältnis von Ertrag und Aufwand stimmte nicht“. Und selbst wenn die Daten der ­Einwohnermeldeämter nicht alles klären können, wird der Beitragsservice sich nicht mehr selbst auf den Weg machen, so Wolf: „Wir werden garantiert keine Leute mehr rausschicken.“

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