Brutal und grundlos und mit Waffe

Bremer Landgericht bestätigt: Polizist bekommt 15 Monate wegen Körperverletzung und verliert Beamtenstatus

Von Benno Schirrmeister

Marcel B. darf nicht mehr Polizist sein: Am Montag hat das Bremer Landgericht in einer zweiten Berufungsverhandlung das Strafmaß von 15 Monaten gegen den Zivilbeamten bestätigt, der im Mai 2013 einen Mann krankenhausreif geschlagen und mit der Dienstwaffe bedroht hatte. Eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr bedeutet automatisch den Verlust des Beamtenstatus.

Marcel B.’s Opfer heißt V. de O., und die Tat quält ihn bis heute: Jochbein-, Augenhöhlen- und Kieferbruch, Quetsch- und Schürfwunden sind zwar verheilt. Das Trauma bleibt. V. de O. musste wegziehen vom Tatort. Er leidet unter Schlafstörungen, depressiven Zuständen und kriegt Panik, wenn er Polizisten sieht. Denn ein Polizist hat sein Leben ruiniert.

Zwar ist die Tat selbst seit 2017 rechtskräftig festgestellt. Das Strafmaß war nach Einschätzung des Oberlandesgerichts (OLG) jedoch fälschlich mit einer erhofften Signalwirkung begründet gewesen. Das hatte aufs OLG wie der Versuch einer Doppelbestrafung gewirkt. Im Februar 2018 hatte es deshalb den Fall zurück ans Landgericht verwiesen. „Ausgangspunkt des Urteils ist die Tat“, stellte dort nun der Vorsitzende Richter Holger Schröder klar: Im Fall Marcel B. habe sich die Kammer jedenfalls „nicht gefragt: Soll er in den Polizeidienst zurückkehren dürfen, soll er es nicht“.

Tatsächlich bleibe ein Urteil von 15 Monaten „am unteren Rand“, so Richter Schröder, weil die Tat „so brutal und grundlos war“: Am 21. Mai 2013 gegen 3.30 Uhr hatte Marcel B. den Koch V. de O. auf dem Weg zur Frühschicht in der Wurstfabrik verfolgt, angegriffen, mit Faustschlägen traktiert und zu Boden gebracht. Als der dann da lag und „Polícia! socorro!, polícia!“ schrie, zückte der Täter seine Dienstwaffe und sagte: „Die Polizei bin ich.“ Ein Satz, den Nebenklagevertreterin Britta von Döllen-Korgel brandmarkte: „Was steckt da dahinter?“, fragte sie in ihrem Schlussvortrag.

Verteidiger Helmut Pollähne plädierte dafür, darin den Versuch zu sehen, das Opfer zu beschwichtigen. Doch Richter Schröder wischte die Frage, was damit gemeint war, als unerheblich vom Tisch: „Schlimmer ist: Es gab keinen Grund die Waffe zu ziehen.“ Revision gegen das Urteil ist möglich.