Länder können eigene Regeln schreiben

Union und SPD wollen Grundgesetz ändern, um Öffnungsklausel bei der Grundsteuer zu ermöglichen

Von Hannes Koch

Zur Grundsteuer auf Immobilien haben Union und SPD einen Kompromiss gefunden. Demnach sollen Bundesländer die Möglichkeit erhalten, das fällige Bundesgesetz für ihre Bedürfnisse abzuändern. Dies hatte vor allem die bayerische Landesregierung verlangt.

Die Grundsteuer wird auf Grundstücke und Gebäude erhoben. Wegen veralteter Berechnungsgrundlagen verlangte das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung bis zum Jahresende. Deshalb schlug Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vor, die Berechnung der Steuer künftig auf diese Größen zu stützen: die Flächen der Grundstücke und Häuser, die Bodenrichtwerte, das Alter der Gebäude und Durchschnittswerte für Mieten. Die bayerische Landesregierung plädierte dagegen für eine Lösung, die nur auf den Flächen basiert.

Neben einer unkomplizierten Art der Berechnung geht es der CSU darum, dass die Grundsteuer nicht dort steigt, wo sich die Immobilienpreise während der vergangenen Jahrzehnte erheblich erhöht haben – beispielsweise an den Ufern der bayerischen Seen und in München. Dies würde zulasten der Immobilienbesitzer gehen – in Mietwohnungen auch auf Kosten der Mieter, denn die Eigentümer dürfen die Steuer umlegen. Finanzminister Scholz will diesen möglichen Effekt hinnehmen, weil andererseits Immobilienbesitzer und Mieter in Lagen mit geringerer Preissteigerung entlastet würden.

Laut Andreas Jung, Vize-Vorsitzender der Unionsfraktion, erfordert die Öffnungsklausel eine Änderung des Grundgesetzes. „Wir setzen jetzt auf konstruktive Gespräche in Bundestag und Bundesrat“, sagte Jung. Da haben vor allem Grüne und FDP noch ein Wörtchen mitzureden. Aber auch sie stehen unter dem Druck, dass es zum Jahresende eine Regelung geben muss. Sonst gehen den Kommunen fast 15 Milliarden Euro Einnahmen pro Jahr verloren.

Laut SPD-Politiker Thorsten Schäfer-Gümbel beinhaltet der Kompromiss, dass Bayern und andere Abweichler trotz möglicherweise niedrigerer Einnahmen aus der Grundsteuer nicht weniger Geld in den Finanzausgleich mit den anderen Bundesländern einzahlen.