EU-BürgerInnen im Ausland: Europawahlen in der Schweiz

Fast ein Viertel der schweizerischen Wohnbevölkerung hat den Pass eines EU-Landes. Manchen wird das Wählen nicht leicht gemacht.

Ein Fahnenschwinger wirft zwei Schweizer Fahnen durch die Luft

Sie ist zwar nicht in der EU, aber auch die Schweiz wählt mit bei der Europawahl Foto: dpa

GENF taz | In welchem europäischen Land können die wahlberechtigten EinwohnerInnen nicht nur an einem bestimmten Tag ihre Stimme für das EU-Parlament abgeben, sondern an allen vier Tagen vom gestrigen Donnerstag bis einschließlich Sonntag? In der Schweiz. Sie gehört zwar nicht zur EU. Doch leben in der Schweiz zwei Millionen Menschen, die den Pass eines EU-Landes haben. Das ist fast ein Viertel der schweizerischen Wohnbevölkerung von 8,4 Millionen.

Von den in der Schweiz lebenden Menschen mit EU-Pass sind 1,4 Millionen StaatsbürgerInnen aus Deutschland und den anderen 27 Mitgliedsländern der EU. Hinzu kommen, das fand die EU-Delegation in der Hauptstadt Bern bei den Botschaften der EU-Mitglieder in einer Umfrage heraus, mindestens 600.000 DoppelbürgerInnen, das sind SchweizerInnen, die auch den Pass eines EU-Mitgliedsstaates besitzen. Von diesen waren zum für diese EU-Wahl relevanten Stichtag im April 1,7 Millionen im wahlberechtigten Alter. Sie können mitbestimmen über die künftige Zusammensetzung des EU-Parlaments.

Das bedeutet, dass in der Schweiz mehr potenzielle Wähler als in EU-Mitgliedsstaaten wie Malta, Zypern oder Estland leben. Allerdings haben die Regierungen der EU-Länder sehr unterschiedliche Voraussetzungen und Bedingungen verfügt für die Teilnahme ihrer in der Schweiz lebenden BürgerInnen an der Wahl.

Am einfachsten ist es für die PortugiesInnen. Sie waren neben den ItalienerInnen die größte Gruppe unter den ausländischen MigrantInnen, die ab Ende der 50er-Jahre als sogenannte „SaisonarbeiterInnen“ in die Schweiz kamen. Genf ist mit rund 42.000 portugiesischstämmigen EinwohnerInnen die größte portugiesische Stadt außerhalb des Mutterlandes.

Da Salvatore aus ökologischer Überzeugung innerhalb Europas nicht fliegt, ist er bereits am Dienstag mit dem Zug Richtung Sardinien aufgebrochen, um dort zu wählen

Alle portugiesischen StaatsbürgerInnen mit gültigem Ausweisdokument sind automatisch für die EU-Wahl registriert. Gewählt werden kann dann unter Vorlage des Ausweises entweder auf Antrag per Briefwahl oder direkt in der Botschaft Portugals in Bern und in den Generalkonsulaten in Genf und Zürich.

Den Deutschen in der Schweiz hingegen wird die Teilnahme an dieser EU-Wahl von der Bundesregierung extrem erschwert oder gar völlig verwehrt. Sie dürfen nur per Briefwahl abstimmen und mussten auch das erst einmal förmlich beantragen. Das war nicht möglich bei den Botschaften und Konsulaten in Bern, Genf, Zürich und Lugano, sondern nur per Brief. Dieser musste spätestens am 5. Mai in derjenigen deutschen Gemeinde eingehen, in der sie zuletzt drei Monate am Stück gewohnt hatten.

Der Brief muss die nötigen unterschriebenen Dokumente enthalten, die man auf der Webseite der Bundesregierung downloaden oder auf einer der vier Auslandsvertretungen in der Schweiz abholen musste.

Deutschland steht alleine da

Liegt dieser dreimonatige Aufenthalt in Deutschland allerdings länger als 25 Jahre zurück, oder fand er vor dem 14. Geburtstag der wahlwilligen Deutschen statt, muss sie nachweisen, dass sie „persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen“ Deutschlands erworben hat. So steht es auf der Website der Deutschen Botschaft in Bern. Dort wird auch gleich klar gemacht: Zeitung lesen allein reicht für die erforderte „Vertrautheit“ nicht.

Mit dieser Regelung, die von der Bundesregierung auch schon für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen verfügt wurde, steht Deutschland unter den 28 EU-Mitgliedern alleine da. Die Regelung läuft auf die Einschränkung oder gar Aberkennung des aktiven Wahlrechts von im Ausland lebenden StaatsbürgerInnen hinaus.

Betroffen sind zahlreiche Deutsche, die nach jahrzehntelanger Tätigkeit bei UNO-Organisationen in Genf auch nach ihrer Pensionierung in der Schweiz geblieben sind. Sie beklagen diese Regel als verfassungswidrig. Eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht steht noch aus.

Der Autor dieser Zeilen, seit 31 Jahren ununterbrochen in der Schweiz wohnhaft und in Genf als UNO-Korrespondent der taz tätig, hat vor sieben Jahren wieder einen Wohnsitz bei den Eltern in Köln angemeldet, um weiter an Wahlen teilnehmen zu können.

Auch ItalienerInnen in der Schweiz wird das Wählen nicht leicht gemacht. Sie müssen zum Teil sehr weite Reisen unternehmen, um ihr Wahlrecht auszuüben. Sie dürfen ihre Stimme ausschließlich an dem Ort in Italien abgeben, an dem sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, also am letzten Wohnsitz vor Umzug in die Schweiz.

Für Salvatore, Besitzer meiner Lieblingspizzeria in Genf, liegt dieser Ort im Süden Sardiniens. Da Salvatore aus ökologischer Überzeugung innerhalb Europas nicht fliegt, ist er bereits am Dienstag mit dem Zug aufgebrochen und kommt erste nächste Woche zurück.

Rund 451.000 SchweizerInnen leben in der EU

Salvatore will mit seiner Stimme „dazu beitragen dass die italienischen Rechtspopulisten nicht als Sieger aus diesen Wahlen hervorgehen“. Ein Sieg oder zumindest große Stimmengewinne von Lega Nord, AfD, Rassemblement National (ehemals Front National), Fidesz und anderen rechtspopulistischen Parteien wäre aber Vorbedingung dafür, dass sich die Hoffnungen erfüllen, die die Schweizer Regierung mit Blick auf diese EU-Wahl hegt.

Denn in Bern wünscht man sich einen neuen Präsidenten der EU-Kommission, der der Schweiz mehr entgegen kommt als Amtsinhaber Jean-Claude Juncker. Das ist allerdings eine Personalisierung, die an den Fakten vorbeigeht, und ein Wunschtraum, der sich kaum erfüllen dürfte: Die bisherige Kommission, der neben Juncker 13 weitere Mitglieder der Europäischen Volkspartei angehören, acht Sozialdemokraten/Sozialisten, fünf Liberale und ein Unabhängiger, war sich in allen die Schweiz betreffenden Angelegenheiten völlig einig.

Das Ansinnen der Berner Regierung, nach dem Ja des Schweizer Volkes zur „Initiative gegen Masseneinwanderung“, die sich gegen ZuzüglerInnen aus Deutschland und anderen EU-Staaten richtete, das bilaterale Abkommen zwischen Schweiz und EU zur gegenseitigen Personenfreizügigkeit einzuschränken, wird von der Kommission geschlossen abgelehnt.

Auch die Drohung aus Brüssel, dass dann auch die anderen sechs bilateralen Verträge mit der Schweiz zu handels-, wirtschafts- und verkehrspolitischen und sicherheitspolitischen Fragen hinfällig würden, wird von der Kommission gemeinsam getragen.

An dieser Haltung der EU-Kommission würde sich künftig, wenn überhaupt, nur etwas ändern,wenn die diversen rechtspopulistischen Parteien aus den EU-Staaten so große Stimmengewinne erzielen, dass sie – eine Einigung untereinander vorausgesetzt – gemeinsam im Parlament künftig die drittstärkste Fraktion hinter EVP und Sozialdemokraten bilden und dann auch Posten in der Kommission besetzen könnten.

Das Interesse in der Schweizer Politik und den Medien an dieser EU-Wahl ist auch deshalb so groß, weil rund 451.000 Schweizerinnen und Schweizer in der EU leben. Sie sind von Entscheiden des Europäischen Parlamentes direkt betroffen. Rund 345.000 dieser AuslandsschweizerInnen besitzen auch die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes. Zusammen mit den in der Schweiz lebenden DoppelstaatsbürgerInnen haben fast eine Million SchweizerInnen auch das EU-Bürgerrecht und grundsätzlich das europäische Wahlrecht.

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