Gastkommentar EuGH-Urteil zu Ceta: Da können Investoren nur jubeln

Das Handelsabkommen enthält Klagemöglichkeiten für Konzerne, aber keine verbindlichen Pflichten zur Einhaltung der Menschenrechte.

Luftbild von Container-Terminal in Bremerhaven

Soll vom Ceta-Akommen profitieren: Das Container-Terminal in Bremerhaven Foto: dpa

6,1 Milliarden Euro Schadensersatz fordert Vattenfall vor einem internationalen Schiedsgericht von Deutschland. Der Atomausstieg habe die zukünftigen Gewinne des Konzerns zunichtegemacht, so das Argument des Energieversorgers. Das Handelsabkommen mit Kanada (Ceta) enthält ebensolche Klagerechte für Konzerne vor Schiedsgerichten. Der Europäische Gerichtshof hat sie Ende April für rechtens erklärt. Wenn die europäischen Mitgliedstaaten dem Abkommen zustimmen, dann könnten weitere Milliardenklagen nach dem Muster von Vattenfall folgen.

Der EuGH ist mit seinem Gutachten auf der Linie der EU-Kommission, die sich um eine Neugestaltung und Ausweitung von Konzernklagerechten bemüht. Dadurch werden die Rechte transnationaler Unternehmen weiter gestärkt, statt ihnen verbindliche Pflichten aufzuerlegen, um die Einhaltung der Menschenrechte zu garantieren. Umso ungerechter, da ArbeitnehmerInnen und VerbraucherInnen keine exklusiven Klagemöglichkeiten erhalten, wenn ihre Rechte verletzt werden.

Zudem können Staaten durch drohende Entschädigungszahlungen abgeschreckt werden, fortschrittliche Politik zu machen. Der EuGH erkennt die Möglichkeit einer solchen abschreckenden Wirkung durch Konzernklagerechte an. Gleichzeitig meint er, dass weitere Klauseln des Vertrags ausreichend davor schützten. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Investoren oft nur mit Klagen drohen müssen, damit der Staat Regulierungen abschwächt oder zurück nimmt.

Ceta enthält keine klaren Regeln, nach denen Investoren Schadensersatz zugesprochen wird. Die Richter*innen am Ceta-Schiedsgericht können sehr frei auslegen, wann „offenkundige Willkür“ vorliegt und der Investor entschädigt werden muss. Kanadische Bergbauunternehmen bejubeln Ceta deswegen als „bahnbrechend“. „Herausragend“ finden sie die Investor-Staat-Klagerechte in Ceta.

Ceta ist kein gutes Muster für zukünftige Handelsabkommen. Auch die Reformen ändern nichts am Kern dieses Systems, das zutiefst ungerecht ist.

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ist Expertin für Handels-und Investitionspolitik bei PowerShift e. V. und Mitglied im Koordinierungskreis des Netzwerkes Gerechter Welthandel.

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