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Nur noch fair gehandelte Grabsteine

Stadt setzt Gesetz um: Was auf Osnabrücks Friedhöfen aufgestellt wird, darf nicht aus Kinderarbeit stammen

Auf städtischen Friedhöfen in Osnabrück dürfen ab sofort nur noch fair gehandelte Grabsteine aufgestellt werden. Steinmetze müssten jeweils einen entsprechenden Nachweis einreichen, dass die von ihnen verwendeten Grabsteine nicht aus Kinderarbeit stammen, teilte die Stadt Anfang April mit. Nach dem niedersächsischen Bestattungsgesetz (BestattG) müssen alle Friedhofsverwaltungen schon seit dem 1. Januar 2019 einen solchen Nachweis anfordern.

Die städtische Friedhofsverwaltung habe diese Vorgaben nun umgesetzt, sagte Abteilungsleiterin Eva Güse: Ab sofort müssen die Steinmetz*innen demnach das Zertifikat einer anerkannten Kontrollorganisation mit abgeben, wenn sie ein Grabmal errichten wollen.

Ausdrücklich genannt sind in diesem Zusammenhang die Siegel der Organisationen „Indo-German Export Promotion Projects“ (IGEP), „Fair Stone“, Xertifix und „Werkgroup Duurzame Natursteen“ (Arbeitsgruppe nachhaltiger Naturstein, WGDN). Soll ein entsprechender Nachweis anders erbracht werden, bittet die Friedhofsverwaltung um Rücksprache.

Stein ist nicht gleich Stein

Man sei sich einig mit den Stenmetz*innen, sagte Güse, „dass keiner Kinderarbeit möchte“. Durch die Zertifikate würden „alle Beteiligten immer wieder auf das Thema hingewiesen“. Allerdings würden die Steinblöcke für Grabmale mithilfe großer Maschinen gesägt, so Güse: Sie könne sich da kaum Kinderarbeit vorstellen.

Unverständnis bekundete die Expertin, weil für Grabsteine strengere Nachweispflichten gälten als etwa für kleinere Pflastersteine – oder „die Anzüge der Sargträger oder die Stoffe der Sargausstattung“, so Güse: Textilkonzerne sollten für ihre gesamte Lieferkette gute Arbeitsbedingungen nachweisen müssen – damit ließen sich faire Arbeitsbedingungen in den produzierenden Ländern erreichen. (epd)

www.osnabrueck.de/osb/friedvolles-osnabrueck/