Das „neue“ Mietrecht ist schon bewährt

Kein Buchtipp: „Mieten und Wohnen“. Das Konzept ist zwar gut durchdacht – doch geht es leider nicht auf

Eine Rezension sollte ein herausragendes Buch empfehlen – oder vor wenig hilfreichen warnen. Um ein solches mit letztgenannten Attributen handelt es sich leider bei dem Werk „Mieten und Wohnen“. Die Herausgeber verfolgen die hehre Absicht, Mietrecht stringent nach dem Ablauf eines Mietverhältnisses zu erklären, von der Wohnungssuche bis zum Auszug. Daran müssen sie sich messen lassen.

Der Leser wird nach einem Exkurs zur Mietrechtsreform von 2001 – hervorgehoben als „neu“, aber schon vier Jahre im Gebrauch – mit den Fragen konfrontiert, die ein Vermieter einem Wohnungsbewerber stellen darf – und welche Antworten ihn letztlich nichts angehen. Logisch wäre es dem Konzept nach gewesen, den Leser mit der Wohnungssuche einsteigen zu lassen – die aber erfolgt erst in dem Makler-Kapitel nach der Wohnungsbewerbung. Gleichwohl ist der Abschnitt in sich schlüssig, zumindest bis etwa zur Hälfte. Dort gibt es dann einen mehrseitigen Einschub zum „neuen“ Mietrecht und den gesetzlichen Regelungen zum „Schutz für Haushaltsangehörige“, gefolgt von dem kompletten Zitat der BGB-Paragrafen 563 bis 564 zum „Eintrittsrecht bei Tod des Mieters“. So füllt man anderthalb Seiten, wenngleich sich der Sinn dieses Exkurses nicht erschließt. Im weiteren Verlauf kommt der Autor zwar wieder in seine Bahn. Gleichwohl wird der Rat suchende Laie in die Irre geführt, wenn bei den ständig auftauchenden kompletten Abschriften einzelner BGB-Paragrafen wiederum vom „neuen“ Mietrecht die Rede ist oder Urteile aus dem Jahre 2003 farblich hervorgehoben und als „neu“ bezeichnet werden. Selbst wenn es tatsächlich noch keine „neueren“ Urteile gibt, wird so getan, als sei die Reform des Mietrechts erst gestern gewesen – sie war 2001, und es handelt sich bei dem vorliegenden Buch um die „3. aktualisierte und erweiterte Auflage 2005“. Zudem gibt es widersprüchliche Angaben etwa zur Höhe der vom Mieter zu tragenden Summe bei Kleinreparaturen. Das Kapitel Schönheitsreparatur hätte bei dem Umfang des Buches einen Abschnitt zur in der Praxis zunehmend wichtigen Quotenklausel verdient.

Um es aber deutlich zu sagen: Was in dem Buch steht, ist juristisch nicht falsch. Doch es erfüllt in seiner Aufmachung den Anspruch nicht, dem Verbraucher hilfreich Rat zu geben; was nicht zwingend am Autor liegen muss. Kurzum: Das Buch bedarf einer gründlichen Überarbeitung. Aus dem Verlag und der ZDF-Wiso-Redaktion ist man weit Besseres gewohnt. A. LOHSE

Thomas J. Kramer: „Mieten und Wohnen“. Redline Wirtschaft, April 2005, 15,90 Euro, ISBN 3-636-01175-8.