Gelbwesten-Aktivist muss 2.000 Euro Strafe zahlen

Aus Paris Rudolf Balmer

Der wahrscheinlich bekannteste Exponent der Protestbewegung der „Gelbwesten“, der 34-jährige Lkw-Fahrer Eric Drouet aus Melun, ist am Freitag von einem Pariser Gericht wegen der Organisation von zwei ohne behördliche Erlaubnis durchgeführten Kundgebungen am 22. Dezember und am 2. Januar zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt worden.

Vor Gericht hatte Drouet bestritten, im juristischen Sinne Organisator dieser Demonstrationen in der Hauptstadt gewesen zu sein, er habe wie andere auch bloß Informationen in den Netzwerken weitergeleitet. Während der Verhandlung wurden mehrere Veröffentlichungen von Drouet vorgelesen, die laut Anklage belegen, dass er die Rolle eines Organisators hatte. Auch die Tatsache, dass er vor zwei Wochen erklärt hat, er wolle künftig nicht mehr an den Kundgebungen der Gilets jaunes teilnehmen, schützt ihn aus der Sicht der Richter vor einer symbolischen Strafe nicht.

Dass ausgerechnet Drouet persönlich für die Proteste verantwortlich gemacht werde, bei denen es wie bei fast allen Aktionen der Gilets jaunes in Paris gewaltsame Konfrontationen mit der Polizei gab, betrachtet Drouets Anwalt Khéops Lara als Ergebnis eines „politischen Prozesses“, dessen Ziel es sei, „stillschweigend die Bewegung zu zerbrechen“.

Aus demselben Grund würden in den letzten Wochen jedes Mal mutmaßliche DemonstrationsteilnehmerInnen präventiv und „ohne stichhaltigen Grund festgenommen“, sagte der Anwalt.

Drouet hat angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.