Spenden sammeln statt Knast

In Verden wurde der Holocaust-Leugner Rigolf Hennig zu zu 20 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt

Von Andreas Speit

Den Platz auf der Anklagebank im Saal des Landgerichts Verden kennt Rigolf Hennig gut. Am Montag nahm der ehemalige NPD-Ratsherr und selbsternannte „Präsident des Freistaates Preußen“ mal wieder dort Platz. Das Landgericht betrat Hennig diesmal nicht mit seiner Mitstreiterin Ursula Haverbeck. Die notorische Holocaust-Leugnerin sitzt bereits in Haft.

Henning wurde Montagnachmittag zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Die Strafe sei zur Bewährung ausgesetzt, erklärt Nikolai Sauer, Pressesprecher des Landgerichts.

In den Berufungsverfahren sah das Gericht den Vorwurf der mehrfachen Volksverhetzung gegen Hennig bestätigt. Im Mai vergangenen Jahres hatte das Landgericht den 83-Jährigen bereits zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Auslöser der Verfahren waren mehrere Beiträge in der rechtsextremen Zeitschrift „Stimme des Reiches“, die mittlerweile „Stimme des Volkes“ heißt. Acht davon aus den Jahren 2014 und 2015 wären volksverhetzend gewesen, so die Staatsanwaltschaft.

In der ersten Instanz vor dem Amtsgericht im April 2017 hatte sich Hennig wenig einsichtig gezeigt. Beim Landgericht gab er sich im Mai vergangenen Jahres unterstützt von seinem Anwalt Martin Kohlmann etwas reuig. Kohlmann, Ratsherr von Pro Chemnitz, der selbst Aufmärsche in der sächsischen Stadt verantwortet, hatte zwar die Anklage als „furchtbar schlampige juristische Arbeit“ bezeichnet. Doch Anwalt und Mandant dürfte nach der Verurteilung von Haverbeck durch das Landgericht Verden klar gewesen sein, dass auch ihre Verfahren nicht unbedingt mit einer Bewährung enden würden.

Die Artikel von Haverbeck wurden Hennig zur Last gelegt. Vor dem Landgericht hatte er im Mai zögernd eingeräumt für die Gestaltung der Zeitung verantwortlich zu sein. Er sei jedoch immer bemüht gewesen, die Beiträge von Haverbeck „zu entschärfen“. Vor allem, wenn der Holocaust geleugnet wurde. Im Verfahren hatte Hennig zudem versprochen, keine publizistische Tätigkeit mehr auszuüben. „Selbst wenn ich wollte, ich könnte nicht mehr“, sagte Hennig, der im Laufe der Verfahren im Krankenhaus war.

Die jetzige Bewährungsstrafe geht mit dem Einbehalten von Geldern der „Stimme“ einher. Die rund 15.000 Euro konnte das Holocaustleugner-Netzwerk rund um Hennig durch Unkostenbeiträge und Spenden an die Zeitung einnehmen.