KLAGE GEGEN ETHIK-UNTERRICHT GESCHEITERT
: Richter sehen keine Verletzung der Religionsfreiheit

Eine Familie ist mit ihrer Klage gegen das Pflichtfach Ethik an Berliner Schulen vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gescheitert. In einer am Dienstag in Straßburg veröffentlichten Entscheidung wies das Gericht die Beschwerde der evangelischen Familie als unbegründet zurück (Beschwerde-Nr. 45216/07).

Der verpflichtende Unterricht für alle Schüler der Klassen sieben bis zehn verstoße nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Familie hatte eine Befreiung ihrer heute 16-jährigen Tochter vom Ethik-Unterricht gefordert. Zur Begründung hatte sie unter anderem die staatliche Neutralitätspflicht und die vom Grundgesetz geschützte Religionsfreiheit angeführt.

Nach Ansicht der Straßburger Richter hindert das Berliner Schulgesetz und der verpflichtende Ethik-Unterricht die Schülerin nicht daran, zusätzlich den evangelischen Religionsunterricht zu besuchen. Zudem stellten die Richter klar, dass das Berliner Schulgesetz keine Religion bevorzuge. Die Europäische Menschenrechtskonvention schütze nicht davor, sich mit anderen Glaubensrichtungen und Religionen auseinandersetzen zu müssen.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte bereits im August 2006 die Forderung nach Befreiung vom Ethik-Unterricht abgelehnt und festgestellt, dass der Pflichtunterricht nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Diese Entscheidung wurde vom Bundesverfassungsgericht im Ergebnis im März 2007 bestätigt. (epd)