Neubau an JVA Tegel

Offener Vollzug für sicherungsverwahrte Strafgefangene

Vor der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel soll eine neue Unterkunft für Häftlinge in Sicherungsverwahrung eingerichtet werden. Momentan plant der Justizsenat, in einem Gebäude neben dem Haupteingang acht bis maximal zehn Menschen im offenen Vollzug unterzubringen, wie Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) erklärte. „Wir müssen ihnen die Chance geben, dass sie am Ende eines möglicherweise sehr langen Prozesses die Möglichkeit haben, in Freiheit zu kommen.“

In einer bisherigen Mitarbeitersiedlung, die ohnehin komplett saniert werden müsse, sollen ab dem dritten Quartal 2020 Häftlinge vor ihrer Entlassung auf die Selbstständigkeit vorbereitet werden. Die genauen Kosten für das Vorhaben sind noch nicht bekannt, allerdings rechnet der Justizsenat mit über einer Million Euro für das Projekt. Behrendt macht sich über mögliche Kritik der Anwohner keine Sorgen: „Wir setzen darauf zu erklären, dass es sich um zum Teil sehr lebensalte Menschen handelt.“

Sicherungsverwahrungen können von einem Gericht angeordnet werden, wenn ein Täter als besonders gefährlich für die Allgemeinheit eingestuft wird. Dies ist zum Beispiel bei besonders schweren Straftaten wie Sexualdelikten oder Mord der Fall. Nach Ablauf der Haftzeit kommt der Häftling auf unbestimmte Zeit in eine spezielle Einrichtung. Jährlich wird geprüft, ob von ihm noch eine Gefahr ausgeht. Ist dies nicht mehr der Fall, kommt er auf Bewährung frei.

Psychologisch beurteilt

In Berlin leben laut Justizsenat momentan 50 Menschen in Sicherungsverwahrung. Die JVA Tegel ist die einzige Einrichtung dafür in der Hauptstadt. Im offenen Vollzug leben Häftlinge ohne Absperrungen und können sich unter Auflagen wie Alkoholverbot zu bestimmten Zwecken frei bewegen. Den Häftlingen muss vor ihrem Schritt in den offenen Vollzug durch ein externes Gutachten bestätigt werden, dass sie sich in der Zeit im Gefängnis gebessert haben und nicht fliehen werden. Die Beurteilung soll laut Justizsenat durch erfahrene Psychologen und Psychiater erfolgen.

Sven Rissmann, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Berlin, warnte am Mittwoch davor, die Inhaftierten zu früh in den offenen Vollzug zu überführen: „Wir sind für eine Übergangsregelung, bei der zunächst mit weiteren Vollzugslockerungen die Zuverlässigkeit untersucht werden kann.“

Holger Krestel, Sprecher für Recht und Verfassungsschutz der FDP-Fraktion, fordert eine engmaschige Betreuung und Überwachung der Häftlinge. „Erst wenn diese grundsätzlichen Fragen von Senator Behrendt zur vollsten Zufriedenheit beantwortet werden können, kann dieses Konzept überhaupt gelingen.“ (dpa)