Tür zu für Airbnb

In Niedersachsen wird wohl bald ein Gesetz gegen Zweckentfremdung von Wohnraum verabschiedet. Das könnte den gestressten Wohnungsmarkt entspannen

Schöner urlauben in der Privatwohnung: Touristen ziehen oft Wohnungen Hotels vor Foto: Jens Kalaene/dpa

Von Reimar Paul

Airbnb? Wimdu? Eigentlich eine schöne Sache: Privatleute stellen ihren Wohnraum für Übernachtungen zur Verfügung – und die Gäste zahlen in der Regel deutlich weniger als im Hotel. Doch die Probleme häufen sich. Und damit auch der Druck, etwas dagegen zu unternehmen.

Zwei Jahre nach einer ersten Initiative gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum will die Große Koalition in Niedersachsen jetzt ein entsprechendes Gesetz verabschieden. Der von beiden Parteien erarbeitete Entwurf passierte kürzlich das Kabinett in Hannover.

Das Gesetz solle möglichst noch vor Ostern in Kraft treten, heißt es im zuständigen Landesministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz. Städte und Gemeinden könnten dann eigene Satzungen erlassen. Damit soll künftig online-Portalen untersagt werden können, nicht genehmigte Ferienwohnungen im Internet anzubieten.

Von dem Gesetz betroffen sind Vermieter, die mehr als zwölf Wochen im Jahr tage- oder wochenweise ihre Wohnung Touristen überlassen – in Feriengebieten sind es acht Wochen. Bei Verstößen soll das Bußgeld bis zu 100.000 Euro betragen.

Hintergrund ist, dass in Niedersachsen – wie auch anderenorts – immer mehr Privatwohnungen über Internetanbieter wie Airbnb dauerhaft als Ferienwohnungen vermietet werden. Für den ohnehin engen Wohnungsmarkt bedeutet das weiteren Stress. Allein in der Landeshauptstadt Hannover vermietet Airbnb nach eigenen Angaben rund 3.400 Unterkünfte, gut die Hälfte davon sind Wohnungen. Mehrere Hundertausend Übernachtungen sollen so dem Hotelgewerbe entgehen – und entsprechend viele Unterkünfte fehlen zum Beispiel für Studierende.

Angespannter Wohnungsmarkt auf den Inseln

Bereits 2017 gab es in Niedersachsen einen ersten Gesetzentwurf gegen Wohnraum-Zweckentfremdung, wegen der vorgezogenen Neuwahlen wurde das Gesetz aber nicht mehr beschlossen. In ihrem Koalitionsvertrag verständigten sich Sozial- und Christdemokraten Ende 2017 darauf, die Sache erneut zu betreiben.

In dem Papier heißt es etwa, dass Förderbedingungen „für die besonders angespannten Wohnungsmärkte auf den ostfriesischen Inseln“ geschaffen werden sollen. Außerdem wurde in dem Vertrag vereinbart: „Wir wollen ein Wohnraumschutzgesetz schaffen, das einerseits die Rechte von Mietern auf angemessene Wohnzustände definiert und andererseits den Kommunen die Möglichkeit einräumt, über eine Satzung die Zweckentfremdung von Wohnraum zu unterbinden.“ Tatsächlich passierte dann zunächst nichts. Erst als die Grünen im Sommer 2018 einen eigenen Gesetzentwurf vorlegten, nahm die Sache wieder Fahrt auf.

Bei den meisten Kommunen und beim Niedersächsischen Städtetag (NST) stößt das Vorhaben auf Zustimmung. Der Verband verlangt schon länger, dass die Landesregierung wirksam gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen vorgehen soll. „Wir stellen immer häufiger fest, dass auf den ostfriesischen Inseln oder in historischen Altstädten die dortigen Wohnungen nicht als solche genutzt werden – sondern als Pensionen zur Vermietung an Touristen“, sagte Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des NST: „Das muss unterbunden werden.“ Auch der Mieterverband unterstützte Pläne, das Problem per Gesetz zu lösen.

Einige Bundesländer haben in den vergangenen Monaten oder Jahren bereits Gesetze gegen Zweckentfremdung erlassen, um Wohnraum zu schützen. In Bremen etwa dürfen Wohnungsinhaber ihre Wohnung nur noch für 90 Tage im Jahr vermieten. Das sieht ein Gesetz vor, das SPD, Grüne und Linke gegen den Widerstand von CDU und FDP sowie des Eigentümerverbandes Haus + Grund verabschiedet haben.

In Bayern wird es teuer

In Hamburg muss nach dem Gesetz über den Schutz und die Erhaltung von Wohnraum die Überlassung von Wohnraum an wechselnde Nutzer genehmigt werden. Vermieten Eigentümer allerdings weniger als die Hälfte der Fläche ihrer Wohnung, während Sie selbst in der Wohnung bleiben, geht die Behörde davon aus, dass keine Zweckentfremdung vorliegt. In Bayern ist bei Verstößen ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro möglich. Allerdings liegt bei Fremdenbeherbergungen erst dann eine Zweckentfremdung vor, wenn Eigentümer insgesamt mehr als acht Wochen pro Jahr Gäste aufnehmen. Berliner Nutzer müssen seit dem 1. August 2018 eine Registrierungsnummer vorweisen, um ihre Wohnung vermieten zu können.