Verbraucherschützer fordern besseren Datenschutz

Das Meldegesetz geht in den Vermittlungs-ausschuss. Ein Bündnis will Nachbesserungen

BERLIN taz | Wer Sönke Hilbrans von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz zuhört, gerät ins Schwärmen: Jedes Meldeamt soll zukünftig seine Bürger um Erlaubnis bitten, bevor es Daten wie Name oder Adresse an Firmen weitergibt. Der Zweck der Datenabfrage muss klar und verständlich sein. Und alles frei von Täuschung. Hilbrans ist aber kein Träumer, sondern Jurist. Am Dienstagmorgen äußerte er in Berlin zusammen mit Vertretern der Bundesverbraucherzentrale, dem Politnetzwerk Campact und den Datenschützern vom FoeBud starke Kritik am geplanten Meldegesetz der Bundesregierung. Gemeinsam bilden sie das Bündnis „Meine Daten sind keine Ware“.

„Ein solches, zwangsweises Meldewesen ist in Europa einzigartig und verstößt gegen geltendes EU-Recht“, sagte Hilbrans. Laut dem umstrittenen Gesetzesentwurf sollen private Firmen in Zukunft einfach Daten der Bürger beim jeweiligen Meldeamt abfragen können. Es sei denn, der Bürger widerspricht dem ausdrücklich. Diese sogenannte Widerspruchslösung war im Sommer kurzfristig in den Entwurf des Meldegesetzes eingefügt und in 57 Sekunden durch den Bundestag gejagt worden.

Von diesem Parlamentsbeschluss war am Ende sogar die Bundesregierung überrascht. Nun schlagen der Innen- und der Rechtsausschuss des Bundesrats vor, die Firmen sollen die Einwilligungen der Bürger einsammeln und dem Meldeamt vermitteln. „Das würde die Meldeämter ins Chaos stürzen“, sagte Hilbrans. Auch Susanne Jacoby von Campact zeigt sich über den Vorschlag enttäuscht. Um effektiven Datenschutz zu gewährleisten, müsse der Entwurf die Einwilligung und Zweckbindung der Daten klar regeln, so Jacoby.

Gerd Billen von der Verbraucherzentrale Bundesverband geht in seiner Kritik noch weiter. Im Hickhack um den Gesetzesentwurf sieht er eine Verweigerung der Politik. Billen sagte, die Bundesregierung solle sich endlich klar positionieren, auch die FDP als liberale Partei sei hier in der Pflicht.

Am kommenden Freitag geht der Gesetzesentwurf voraussichtlich an den Vermittlungsausschuss. JOHANNES WENDT