taz🐾 thema
: recht

die verlagsseite der taz

Weniger Wohnraum für alle

Bleibt die Vermietung der eigenen Wohnung an Tourist*innen über Airbnb im Rahmen, genehmigen die Bezirke sie in der Regel. Entschieden wird aber immer im Einzelfall

Bleibt der „Charakter als Hauptwohnung“ erhalten – das ist die entscheidende Frage Foto: Christin Klose/dpa Themendienst/picture alliance

Von Hannes Koch

Zwar existiert mittlerweile ein Registrierungsverfahren für private Tourist*innen-Unterkünfte in Berlin, doch der Konflikt mit der Wohnungsplattform Airbnb kommt nicht zur Ruhe. Nur wenige Vermieter*innen melden sich an. Der Berliner Senat und der US-Konzern können sich auf kein gemeinsames Vorgehen einigen. Diejenigen, die ihre Bleibe zeitweise an Besucher*innen vermieten wollen, brauchen eine Genehmigung – zumindest theoretisch.

Airbnb ist die Internetseite des gleichnamigen Unternehmens, mit deren Hilfe Privatleute ihre Wohnungen weltweit an Tourist*innen vermieten können. Die Namen und Adressen der Vermieter stehen in der Regel nicht öffentlich in den Inseraten. Die Reisenden erfahren diese erst, wenn sie ein Feriendomizil buchen. Dem Senat und zahlreichen anderen Stadtverwaltungen ist diese Ferienwohnungswirtschaft ein Dorn im Auge. Sie argumentieren, dadurch würde dem normalen Mietmarkt Wohnraum entzogen, was die Mieten insgesamt noch mehr steigen lasse.

Nur 10 Prozent registriert

Etwa 90 Prozent der knapp 14.000 Berliner Inserate bei Airbnb trügen keine Registriernummer, recherchierte der Radiosender RBB im November 2018. Neuere Zahlen hat auch die Senatsbauverwaltung nicht. Inzwischen dürfte die Menge der unregistrierten Unterkünfte etwas gesunken sein. Doch beispielsweise im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg haben sich bislang nur 480 Airbnb-Vermieter*innen angemeldet, wie Bezirkssprecherin Sara Lühmann der taz sagte. Vermutlich gibt es dort jedoch Tausende Ferienwohnungen.

Ein Grund für das magere Ergebnis dürfte darin liegen, dass viele sogenannte Privatwohnungen gewerbsmäßig, oft dauernd an Tourist*innen vermietet werden. Die Immobilienbesitzer*innen müssten ihr Geschäft einstellen, wenn sie sich registrieren ließen. Denn die Bezirke dulden diese Dauervermietung meist nicht. Trotzdem ist die niedrige Zahl der Anmeldungen erstaunlich, denn das Gesetz bietet durchaus legale Möglichkeiten.

Die Regelung, die seit August vergangenen Jahres gilt, verbietet „die Zweckentfremdung von Wohnraum“. Eine kostenpflichtige Genehmigung muss demnach beantragen, wer seine Hauptwohnung zeitweise komplett weitervermietet. Die Bezirksämter genehmigen das, wenn der „Charakter als Hauptwohnung“ nicht in Frage steht. Vermietungen über Airbnb während der eigenen Abwesenheit im Urlaub sind deshalb unproblematisch. Gehen Student*innen für ein halbes Jahr ins Ausland, dürfen auch sie in dieser Zeit in der Regel Geld mit ihrer heimatlichen Bleibe erwirtschaften. Allerdings entscheiden die Bezirksämter immer im Einzelfall. Für Zweitwohnungen in Berlin greift eine andere Regelung. Diese dürfen höchstens 90 Tage pro Jahr weitergereicht werden. Die Genehmigung kostet laut Senat 225 Euro.

Nur eine kostenlose Registrierung beim Bezirksamt brauchen diejenigen, die den kleineren Teil ihrer Wohnung zeitweise an Tourist*innen weitergeben wollen. Das gilt, wenn es um weniger als die Hälfte des Wohnraums geht, beispielsweise ein Gästezimmer.

Wer vermieten will, muss die Registriernummer schriftlich beim Wohnungsamt des jeweiligen Bezirks beantragen. Einen Leitfaden und die nötigen Formulare finden sich, wenn man „Zweckentfremdung“, „Wohnraum“ und „Berlin“ in die Internetsuchmaske eingibt. Die Nummer trägt man im eigenen Airbnb-Inserat unter „örtliche Gesetze“ ein, worauf sie auf der Seite sichtbar wird.

Damit sich mehr Vermieter*innen anmelden, hat Airbnb dem Senat unlängst die Kooperation mit einem gemeinsamen Internetportal vorgeschlagen. Die Politik lehnte jedoch ab. Der Senat verlangt stattdessen, dass das Unternehmen die Namen und Adressen aller privaten Anbieter*innen herausgibt. Dann wäre es ein Leichtes, die illegale Vermietung zurückzudrängen.

Vielleicht kommt dem Berliner Senat eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts München zu Hilfe. Dort muss Airbnb nun der Stadtverwaltung die Namen und Adressen der Vermieter im Stadtgebiet mitteilen. Man prüfe jetzt, ob das auch ein Weg für die Hauptstadt wäre, heißt es im Hause von Senatorin Katrin Lompscher (Linke).

„Wir setzen uns weiterhin für zeitgemäße Regelungen in Berlin ein und stehen für entsprechende Gespräche auch zukünftig zur Verfügung“, sagte eine Airbnb-Sprecherin. Das Unternehmen tut so, als habe es alle Zeit der Welt. Das könnte ein Trugschluss sein. Nicht nur wegen einer möglichen Anordnung, die Adressen der nicht registrierten Vermieter*innen herauszugeben. Sondern auch, weil die Anzeigen bei den Bezirken zunehmen, mit denen sich Anwohner*innen über die illegale Vermietungen beschweren.