Fakten gegen Angstmacherei

Fundierte Sicherheitsberichte sollen die Kriminalstatistik ergänzen

Von Jean-Philipp Baeck

Die polizeiliche Kriminalstatistik soll in Bremen künftig durch wissenschaftlich fundierte Sicherheitsberichte ergänzt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Grünen und SPD hat die Bremische Bürgerschaft am Mittwoch in 1. Lesung beschlossen und zur weiteren Beratung in die Innendeputation verwiesen. Eine Verabschiedung des Gesetzes in 2. Lesung ist für Frühjahr 2019 angepeilt.

Die Sicherheitsberichte sollen künftig alle zwei Jahre erscheinen und unter Beteiligung von KriminologInnen, SoziologInnen, PsychologInnen und VertreterInnen der Zivilgesellschaft erstellt werden. Ziel sei eine „Überprüfung der gesetzlichen Bestimmungen und der polizeilichen Praxis in einem für die Grundrechte und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung besonders sensiblen Bereich“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Bundesweit hatten zunächst das Bundeskriminalamt und zuletzt unter anderem das Land Niedersachsen solche Berichte zur Sicherheitslage erstellen lassen – auch, um für politische Entscheidungen eine bessere Grundlage zu haben. Denn am Aussagegehalt der polizeilichen Kriminalstatistiken äußern Wissenschaftler und selbst der Bund deutscher Kriminalbeamter regelmäßig Kritik.

Von der Kriminalstatistik werden nur Ermittlungsverfahren erfasst, die innerhalb des Berichtszeitraums von der Polizei abgeschlossen sind. Im Durchschnitt werden aber nur etwa 30 Prozent aller Tatverdächtigen auch verurteilt – Zahlen, die in die Kriminalstatistik nicht einfließen. Sie verbleibt auf Ebene des Verdachts. Aussagen dazu, ob Menschen aus Gruppen, die in den Augen der Polizei verdächtiger erscheinen als andere, tatsächlich auch krimineller sind, lassen sich auf ihrer Grundlage kaum treffen.

Zudem werden bestimmte Straftaten bei der Polizei öfter gemeldet. Das sind vor allem Einbrüche und Diebstähle, bei denen Betroffene erwarten, dass ihre Versicherung zahlt. Körperverletzungen und Sexualdelikte hingegen werden viel seltener angezeigt – und kommen entsprechend weniger in der Statistik vor. Nicht aufgeführt werden zudem Staatsschutzdelikte, über die gesondert berichtet wird, und Steuerdelikte, für die die Polizei nicht zuständig ist. Auch Verkehrsstraftaten, die die Hälfte aller Taten ausmachen, bleiben aus statistischen Gründen außen vor.

Diese Lücken sollen die Sicherheitsberichte nun schließen – unter anderem durch Dunkelfeldstudien, Opferbefragungen, aber auch durch Auswertung etwa von Strafvollzugsstatistiken. Auch Bewertungen und Prognosen sowie Vorschläge zur Kriminalitätsbekämpfung sind laut Gesetzentwurf vorgesehen.

Der grüne Innenpolitiker Björn Fecker erklärte: „Sicherheitspolitik wird viel zu oft nach Bauchgefühl gemacht. Mit den Sicherheitsberichten schaffen wir eine fundierte Fakten-Grundlage für zielgenaue Strategien zur Kriminalitätsbekämpfung.“ Zugleich sei eine faktenbasierte Kriminalitätspolitik „ein gutes Mittel gegen Fake News und Angstmacherei“.