Berichtigung

Richtigstellung zu „Sturm in der Windbranche“ vom 17. 9. 2012

Entgegen unserer Darstellung in der Überschrift ist nicht die UMaAG zur Zahlung von Schadenersatz an Privatanleger verurteilt worden, sondern der Gründungskommanditist des Windparks Uwe Leonhardt. Der wurde nicht wegen „Betrugs“ im strafrechtliche Sinne zu Schadenersatz verurteilt, sondern wegen falscher Angaben in dem Ausgabeprospekt über die zu erwartende Windgeschwindigkeit und der unrichtigen Wiedergabe der gutachterlich vor der Prospektausgabe prognostizierten Risiken hinsichtlich des angenommenen Windertrags. Der Prospekt, so das Gericht, verharmlose entgegen den aus den Gutachten folgenden Erkenntnissen die Gefahr von Mindererträgen. DIE REDAKTION