Streit um Grundgesetzänderung: Digitalpakt wird zum Pfand

Wird der Digitalpakt bald umgesetzt? Baden-Württembergs Kultusministerin warnt: Zügig geht es nur ohne Grundgesetzänderung.

Drei Bildungsministerinnen an einem Tisch

Richtungsentscheidung? Ties Rabe (li), Susanne Eisenmann und Anja Karliczek am Donnerstag in der Kultusministerkonferenz. Rabe will geradeaus weiter, Eisenmann zurück und Karliczek überlegt noch Foto: dpa

BERLIN taz | Der milliardenschwere Digitalpakt für die Schulen droht zum Unterpfand für die Gegner und Befürworter einer Föderalismusreform in der Verfassung zu werden. Noch während die KultusministerInnen in einer Pressekonferenz am Donnerstag Einigkeit demonstrierten und betonten, sie wollten, dass der Pakt zügig umgesetzt werde, klafften die Risse auf.

Konkret geht es um die mit dem Pakt verknüpfte Grundgesetzänderung. Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann, CDU, betonte für die unionsgeführten Länder die „grundsätzliche Ablehnung“ dessen, was auf dem Tisch liege: „Wir halten den Weg über eine Grundgesetzänderung für falsch.“ Den Pakt könne man auch ohne eine solche umsetzen. Der Bund wolle den Digitalpakt nutzen, um den Bildungsföderalismus grundsätzlich in Frage zu stellen. Eisenmann sprach von „Erpressungspotential“.

Hamburgs Schulsenator Ties Rabe, SPD, hält hingegen eine moderate Grundgesetzänderung für zielführend. Den eingeschlagenen Weg halte er für richtig. „Ich weigere mich, jetzt schon umzukehren.“

Auch die in letzter Minute herbeigeeilte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek, CDU, warb dafür, den Digitalpakt zunächst auf Basis einer Grundgesetzänderung umzusetzen. „Wenn das nicht gelingt, muss man weiter reden.“

Kompliziertes Verfahren erwartet

Als Voraussetzung dafür, dass der Bund 5 Milliarden Euro in WLAN oder Tablets für Schulen investiert, haben sich die Koalitionsparteien der Bundesregierung auf die Änderung des Artikels 104c verständigt. Damit kann der Bund die Länder bei Investitionen in die kommunale Bildungs­infrastruktur unterstützen. Auf Druck der Haushaltspolitiker von SPD und Union im Bundestag wurde aber der Passus aufgenommen, dass die Länder künftig alle Investitionsprojekte des Bundes in gleicher Höhe mitfinanzieren müssen. Das mochten auch Befürworter einer Grundgesetzänderung nicht mittragen.

Eisenmann sagte, sie gehe von einem komplizierten Vermittlungsverfahren aus.

Die MinisterpräsidentInnen der Bundesländer hatten am Mittwoch erklärt, der vom Bundestag bereits beschlossenen Grundgesetzänderung nicht zuzustimmen und am 14. Dezember den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Grüne und FDP für mehr Kooperation

Dort müssen Vertreter von Bundestag und Bundesrat eine Lösung aushandeln, der anschließend beide Kammern zustimmen müssen. Für eine Grundgesetzänderung ist jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig – dafür braucht die Koalition im Bundestag auch die Stimmen von FDP und Grünen.

Der Grünen-Obmann im Bildungsausschuss des Bundestages, Kai Gehring, sagte der taz, es sei unerlässlich, mehr Kooperation zu wagen: „Also unsere Verfassung zu ändern und den Digitalpakt als ersten Schritt umzusetzen.“ Was der Bundestag mit den Stimmen aller demokratischen Fraktionen beschlossen habe, sollten die Länder nicht blockieren.

Der FDP-Bildungspolitiker Marco Buschmann sagte dem Deutschlandfunk, die Grundgesetzänderung sei wichtig, damit der Bund die Bildung mitfinanzieren dürfe. (mit dpa)

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