Blasphemie-Referendum in Irland: Spott über Gott kommt flott

Per Volksentscheid soll Gotteslästerung künftig erlaubt werden. Selbst die Kirche leistet kaum Widerstand. Die letzte erfolgreiche Klage war 1703.

Kruzifix vor Gewitterwolken

Irland will Gotteslästerung legalisieren – die Kirche verzichtet auf Protest Foto: dpa

DUBLIN taz | Endlich ist es soweit. Die Irinnen und Iren entscheiden am Freitag per Referendum, ob sie den Blasphemie-Paragrafen aus ihrer Verfassung streichen wollen. Das Thema ist brisant: Verhütungsmittel, Homosexualität, Scheidung, gleichgeschlechtliche Ehe, Abtreibung – das alles ist gegen den Willen der katholischen Kirche legalisiert worden.

Dieses Mal versucht der Klerus gar nicht erst, die Abschaffung des Blasphemie-Paragrafen zu verhindern. Die Bischofskonferenz hat sogar Anfang des Monats eingeräumt, dass der Paragraf „mehr oder weniger obsolet“ und die Beibehaltung problematisch sei „in Anbetracht von Gewalt und Unterdrückung in anderen Teilen der Welt aufgrund solcher Gesetze“.

In der irischen Verfassung von 1937 sind drei Voraussetzungen für eine strafrechtliche Verfolgung von Blasphemie festgelegt: Erstens müssen die Gefühle von Gläubigen stark verletzt sein, zweitens muss der öffentliche Frieden gestört sein, und drittens muss nachgewiesen werden, dass das Ärgernis bewusst provoziert wurde.

Verurteilt wurde bisher niemand. 1995 monierte ein Leser einen Artikel im Musikmagazin Hot Press, einen Cartoon in der Irish Times sowie einen Artikel im Irish Independent. Alle drei hätten bei ihm „Empörung hervorgerufen“. Der Mann zog bis vor das höchste irische Gericht, wo seine Klage endgültig abgewiesen wurde.

Eine „tote Klausel“

Der britische Schauspieler Stephen Fry kam ebenfalls ungeschoren davon. Er hatte in einer Talkshow erklärt, dass ein „Gott, der diese Welt erschaffen hat, eindeutig ein Wahnsinniger“ sein müsse. Das war 2015. Zwei Jahre später fühlte sich ein Zuschauer beleidigt und zeigte Fry an. Die Polizei konnte jedoch nicht genügend Menschen finden, die ebenso empört waren, und stellte den Fall schließlich ein.

Die einzige erfolgreiche Klage wegen Blasphemie in Irland stammt aus einer Zeit, als es noch gar keine irische Verfassung gab. Der Unitarier-Pfarrer Thomas Emlyn musste ein Jahr ins Gefängnis und 1.000 Pfund Strafe zahlen, weil er die „Göttlichkeit von Christus“ bestritt. Das war 1703.

Ein parlamentarischer Ausschuss stellte 2008 fest, dass der Blasphemie-Paragraf „eine tote Klausel“ sei und abgeschafft gehörte. Die Verfassung kann jedoch nur durch ein Referendum geändert werden, aber weil Irland aufgrund der Finanzkrise pleite war, konnte sich das Land keinen Volksentscheid leisten. So entschied der damalige Justizminister Dermot Ahern, dass es für Blasphemie keine Gefängnisstrafe geben und niemand Privatklage erheben dürfe.

Das Ergebnis scheint Formsache

Weil der Paragraf aber nun mal in der Verfassung stand, legte er eine Strafe von 25.000 Euro für die „Veröffentlichung oder Äußerung blasphemischer Inhalte“ fest. Im Ausland gab es einen Aufschrei wegen dieses „mittelalterlichen Gesetzes“. Man hatte nicht verstanden, dass auch das eine „irische Lösung“ war, denn das Gesetz hatte in der Praxis keinerlei Auswirkungen.

Und weil die Bevölkerung schon mal wählen geht, finden am Freitag zudem Präsidentschaftswahlen statt. Das Ergebnis scheint Formsache. Der amtierende Präsident, der liberale Dichter und Politiker Michael D. Higgins, liegt laut Umfragen mit knapp 70 Prozent der Stimmen uneinholbar vor den fünf GegenkandidatInnen.

Was die Verfassung betrifft, so gibt es auch nach Abschaffung der Blasphemie-Klausel noch deutlichen Handlungsbedarf. So haben beispielsweise Frauenorganisationen einen Paragrafen ins Visier genommen, der die häuslichen Pflichten von Frauen festlegt. Er bestimmt tatsächlich, dass Frauen am Tag ihrer Hochzeit ihren Job im öffentlichen Dienst verlieren, damit sie ihre Rolle als Hausfrauen nicht vernachlässigen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.