Sozis sorgen auch für Gutes

Bundestag verabschiedet Gesetze zur Brückenteilzeit und zu neuen Krankenversicherungsbeiträgen

Frauen in kleineren Betrieben profitieren nicht vom neuen Rückkehrrecht

Von Barbara Dribbusch

Auf der SPD wird ja derzeit ordentlich herumgehackt – am Donnerstag aber wurden einige Sozialgesetze im Bundestag verabschiedet, die ohne die Bemühungen der SozialdemokratInnen in der Großen Koalition nicht zustande gekommen wären. Ab 1. Januar 2019 können Menschen, die in Teilzeit arbeiten wollen, ein Recht auf die Rückkehr in Vollzeit vereinbaren. Außerdem werden die Krankenversicherungsbeiträge für ArbeitnehmerInnen und kleine Selbstständige gesenkt.

Gerade für Frauen sei es nach einer Teilzeitphase „wichtig, wieder in Vollzeit zu kommen, das ist wichtig für die Einkommen und auch wichtig für die Rente“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor der Verabschiedung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts.

Durch das Gesetz bekommen Beschäftigte Anspruch auf eine befristete Teilzeitphase, die zwischen einem und fünf Jahre dauern kann. Danach haben sie den Anspruch, wieder zum Vollzeitjob zurückzukehren. Es gibt allerdings Einschränkungen: Das Gesetz gilt nur für Betriebe mit mehr als 45 Angestellten. Arbeitgeber können dem Wunsch nach Brückenteilzeit mit Verweis auf dringende betriebliche Gründe widersprechen. Bei Firmen mit einer Personalstärke von 46 bis 200 MitarbeiterInnen gilt jeweils eine Brückenteilzeit pro 15 Beschäftigten als zumutbar.

Sowohl die Linke als auch die Grünen rügten diese Hürden. Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Beate Müller-Gemmeke, sagte, viele Frauen in kleinen Betrieben könnten dadurch kein Recht auf Brückenteilzeit geltend machen. Vertreter der Union verteidigen allerdings diese Grenzen, weil kleine Betriebe mit dem Anspruch auf Brückenteilzeit überfordert werden könnten. Betriebe müssen in der befristeten Teilzeitphase einer Arbeitnehmerin ja eine weitere Teilzeitkraft befristet anstellen, um den Stundenausfall zu kompensieren, erläuterte Wilfried Oellers von der Union. Befristete Anstellungsverhältnisse würden dadurch generell zunehmen, gab er zu bedenken.

Müller-Gemmeke beklagte, dass Frauen, die bereits in Teilzeit arbeiteten, durch das Gesetz kein Recht bekämen, ihre Arbeitszeit zu verlängern. Sie verwies auf 1,3 Millionen Teilzeitbeschäftigte, die länger arbeiten wollten, die Mehrzahl davon Frauen.

Am Donnerstag wurde auch das Gesetz zur Beitragsentlastung in der gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet, das die Rückkehr zur paritätischen, also hälftigen Finanzierung der Krankenversicherung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorsieht. Laut dem Gesetz sollen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ab kommendem Jahr den Zusatzbeitrag von etwa 1 Prozent nicht mehr allein, sondern nur noch zur Hälfte zahlen. Die anderen 0,5 Prozent zahlt dann der Arbeitgeber. Den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer schon jetzt. Durch die Rückkehr zur Beitragsparität werden die Versicherten um etwa 6,9 Milliarden Euro entlastet, während Arbeit­geber und Rentenkassen entsprechend mehr an die Kassen überweisen müssen.

Das Gesetz sieht auch Erleichterungen für Kleinselbstständige vor, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Bisher gilt für sie eine Mindestbemessungsgrundlage von 2.284 Euro, also ein Mindesteinkommen, nach dem die Krankenversicherungsbeiträge berechnet werden, auch wenn sie in Wirklichkeit viel weniger verdienen. Künftig wird diese Grundlage für Kleinverdiener halbiert, der Mindestbeitrag für die Krankenkasse beträgt dann nur noch 171 Euro.