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Zulässiges Volksbegehren

Das Volksbegehren zur Rücknahme der Reform des Wahlrechts in Bremen wurde vom Senat am Dienstag für zulässig erklärt. Dies teilt der Verein „Mehr Demokratie“ am Donnerstag mit. Er will nicht hinnehmen, dass die Bürgerschaftsparteien die Möglichkeit zurückdrehen, KandidatInnen direkt zu wählen. Bei der Bürgerschaftswahl 2015 haben es 22 von 83 Kandidaten durch Personenstimmen geschafft, trotz hinterer Listenplätze in die Bürgerschaft einzuziehen. Im Februar hat die Bürgerschaft eine Reform beschlossen, nach der es nur sieben gewesen wären. (taz)

Spendenfreudige Bremer

Ein Drittel mehr Spendeneinnahmen als im Vorjahr hat das evangelische Hilfswerk „Brot für die Welt“ 2017 im Vergleich zum Vorjahr in Bremen verzeichnet. 406.000 Euro seien eingegangen, so Bremens Diakonie-Sprecherin Regina Bukowski, etwa 100.000 Euro mehr als 2016. Allein auf dem Freimarkt seien gut 10.000 Euro für benachteiligte Jugendliche in El Salvador gesammelt worden. „Brot für die Welt“ unterstützt durch die Spendengelder Projekte zu Ernährungssicherheit, Bildung, Frauen, Gesundheit und Wasser in mehr als 90 Ländern. (epd)