Sprengstoff-Kocher vor Gericht

Syrer als mutmaßlicher Terrorist angeklagt

Triacetonperoxid (TATP) ist ein hochexplosiver Stoff, der bei verschiedenen Anschlägen wie zum Beispiel in Paris am 13. November 2015 verwendet wurde. Seine Zutaten – Wasserstoffperoxid, Schwefelsäure und Aceton – sind mit ein paar Klicks online bestellbar. Der 20-jährige Yamen A. soll das genutzt und Ende Juli 2017 begonnen haben, die Chemikalien zu beschaffen. Wie ihm die Hamburger Staatsanwaltschaft vorwirft, habe er sich überdies Rat im Internet geholt. Damit sei es ihm gelungen, zumindest eine Spur des Sprengstoffs herzustellen.

Am 31. Oktober 2017 wurde er von Spezialkräften der Polizei in Schwerin festgenommen. Am Donnerstag beginnt sein Prozess wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat am Oberlandesgericht in Hamburg. 18 Fortsetzungstermine bis Oktober sind bisher festgelegt.

Bei dem aus Syrien stammenden Angeklagten vermutet die Staatsanwaltschaft islamistische Motive. Seit 2015 lebt er in Deutschland. Seinen Status als anerkannter Flüchtling erhielt er im Februar 2016. Im Internet soll er sich spätestens ab Sommer 2017 „mit dschihadistischem Gedankengut beschäftigt und die Ideologie des ‚Islamischen Staates‘ befürwortet haben“, heißt es in einer Pressemitteilung des Hanseatischen Oberlandesgerichts.

Sein Ziel war es laut Anklage, „eine möglichst große Anzahl von Personen zu töten und zu verletzen“. Er habe an vergangene Anschläge in Europa, die vom IS ausgingen, anknüpfen wollen, um ein „Klima der Angst und der Verunsicherung zu schüren“. Jedoch sei noch unklar, wo und wann der Anschlag hätte stattfinden sollen.

Bei der Festnahme A.s waren zwei benachbarte Wohnungen in der Schweriner Plattenbausiedlung in Neu Zippendorf und eine Wohnung in Hamburg-Wandsbek durchsucht worden. Dabei wurde jedoch niemand festgenommen.

Der Bundesanwaltschaft (BAW) liegen keine Erkenntnisse vor, dass Yamen A. Komplizen hatte oder Mitglied einer terroristischen Vereinigung ist. Jedoch soll er über soziale Medien Kontakt zu jemandem gehabt haben, der sich selbst als „Soldat des Kalifats“, also als Anhänger des „Islamischen Staats“, bezeichnete. Bei wem es sich dabei handelte, sei unklar, sagte BAW-Pressesprecherin Frauke Köhler.Mareen Butter