Babelsberg will den Ball

Nach Pokal-Ausschluss: Babelsberg kündigt Einspruch gegen das Urteil an

Nach dem Ausschluss vom Brandenburger Landespokal in der neuen Saison hat Fußball-Regionalligist SV Babelsberg 03 erstmals offiziell einen Einspruch gegen das Urteil angekündigt. Dieses sei besonders mit Blick auf den Pokal-Ausschluss „überzogen“, wie der Verein am Donnerstag mitteilte. Einen genauen Tag, wann die Babelsberger Berufung gegen das Urteil einlegen wollen, nannte der Klub in der Mitteilung nicht. Bislang sei beim Fußball-Landesverband Brandenburg weiterhin kein Einspruch eingegangen, sagte ein Sprecher am Donnerstag. Babelsberg hat dafür noch bis zum 23. Juli Zeit.

Mit dem Ausschluss hatte der Verband vor allem auf die Ausschreitungen beim Landespokalfinale gegen den FC Energie Cottbus (0:1) im Mai reagiert, als vermummte Babelsberg-Anhänger zahlreiche Knallkörper und Nebeltöpfe aufs Spielfeld sowie in Richtung des Cottbus-Blocks geworfen und die Siegerehrung verhindert hatten. Zudem verurteilte das Sportgericht die Babelsberger zu einer Geldstrafe.

Die Vorfälle beim Finale seien klar zu verurteilen, heißt es in der Mitteilung. Der Verein habe mehrere Konsequenzen gezogen und könne das Urteil auch mit Blick auf die Auswirkungen auf den Klub, die Mannschaft und die Fans nicht akzeptieren. Bereits am Wochenende hatte der Vorsitzende Archibald Horlitz in einem Zeitungsbericht betont, Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen zu wollen.

Bei der Auslosung der ersten Runde des Landespokals am Mittwoch wurde Babelsberg dem Landesligisten Pritzwalker FHV 03 zugelost. Sollte der Regionalligist weiter ausgeschlossen bleiben, hätte Gegner Pritzwalk nach Angaben des Verbands ein Freilos. Die erste Runde wird offiziell am 18. August gespielt. Bis dahin müsste das Urteil über den Pokalausschluss der Babelsberger rechtskräftig sein. (dpa)