Abschiebung von Sami A.: Anwälte werfen Bamf Täuschung vor

Die Kritik am Verhalten des Bundesamtes für Migration im Fall Sami A. wächst. Gerichte beklagen „grundsätzliche Probleme“ mit dem Amt.

Blick auf das Logo am Flughafen Düsseldorf

Prominenter Fall: Vom Flughafen Düsseldorf aus wurde Sami A. nach Tunesien abgeschoben Foto: dpa

KÖLN taz | Der Konflikt um die Abschiebung des mutmaßlichen Leibwächters des Top-Terroristen Osama Bin Laden, Sami A., sorgt weiter für Unruhe. Die Situation ist so verworren, dass ein seit Längerem für diesen Dienstag geplantes Arbeitstreffen zwischen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) kurzfristig abgesagt wurde. Erst nach der Sommerpause wollen sei wieder miteinander reden.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte Sami A. trotz einer bevorstehenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen kurzfristig in seine Heimat Tunesien abschieben lassen, wo ihm unter Umständen Folter droht. Es hatte das Gericht nicht über den Termin informiert. Das Bamf hätte keine unumkehrbaren Fakten schaffen dürfen, erklärte Ulrich Schellenberg, Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV): „Das Bamf ist wie jede andere Behörde verpflichtet, das Gericht umfassend und vollständig zu unterrichten. Hiergegen hat es ganz offensichtlich verstoßen.“ Schellenberg wirft der Behörde vor, das Gericht getäuscht zu haben.

Am kommenden Freitag wird auf Antrag von SPD und Grünen im NRW-Landtag eine Sondersitzung des Rechtsausschusses zum Fall Sami A. stattfinden. „Die Vorwürfe des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen gegenüber den beteiligten Behörden wiegen schwer“, teilte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Monika Düker mit: „Daher ist eine Aufklärung des Sachverhalts dringend geboten.“

Über den prominenten Einzelfall hinaus verdichtet sich die Kritik am Bamf von Seiten der Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen. So würden trotz gerichtlicher Aufforderung meist keine Prozessvertreter zu Verhandlungen entsandt: „Ich habe seit 25 Jahren niemanden mehr vom Bamf in unseren Sitzungen gesehen“, erklärte Rita Zimmermann-Rohde vom Kölner Verwaltungsgericht gegenüber der taz: „Selbst kleinste Gemeinden kommen unseren entsprechenden Aufforderungen nach.“ Durch die Verweigerungshaltung des Bamf könnten einfache Sachverhalte meist nicht zügig erörtert oder entschieden werden.

„Wir saufen ab“

„Wir haben grundsätzlich Probleme, das Bamf überhaupt zu erreichen“, erläuterte auch die Präsidentin des Kölner Verwaltungsgerichts, Birgit Herkelmann-Mrowka. Die Prozessabteilung bei der Migrationsbehörde sei deutlich unterbesetzt: „Da sind viel zu wenige Menschen für viel zu viele Fälle.“ Die Folge sei neben der Verzögerung der Prozesse eine Überlastung des Personals in der Justiz, so die Gerichtspräsidentin: „Wir saufen in Fällen rund um Asyl­entscheidungen ab.“ Ähnlich hatten sich zuvor bereits Vertreter des Verwaltungsgerichts in Düsseldorf geäußert. Das Bamf wollte sich auf Anfrage der taz zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern.

Das Kommunikationsdefizit zwischen dem Bundesamt und den nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichten führt nach Angaben von PraktikerInnen dazu, dass zuweilen Kraft in Fälle investiert wird, die längst entschieden sind. Auf behördlichem Wege werde man oft gar nicht informiert, wenn Kläger bereits abgeschoben wurden, erläutert Birgit Herkelmann-Mrowka. Im Rahmen der Prozesse müsse man dann selbst aufwändige Recherchen anstellen. Für einen anderen Aspekt nähmen sich die Mitarbeiter im Bamf aber offenbar gerne Zeit: Berechtigte Kostenrechnungen des Kölner Verwaltungsgerichts würden von der Behörde häufig juristisch angegriffen.

Derweil nimmt die Kritik an Seehofer und Stamp kein Ende: FDP-Fraktionsvize Wolfgang Kubicki etwa sagte im RBB: „Ich kann mir schwer vorstellen, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Justiz und Innenministerium auf dieser Grundlage fortgesetzt werden kann.“

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