Strandgebühr durch die Hintertür

Die Gemeinde Wangerland verlangt statt des verbotenen Eintrittsgeldes für den Strand eine Parkgebühr

Von André Zuschlag

Irgendwoher muss die Kohle kommen: Die Gemeinde Wangerland im Landkreis Friesland verlangt – trotz höchstrichterlichen Verbots – Eintritt für das Betreten des Strandes in Schillig. Weil aber ja Eintrittsgeld für den Strand nicht mehr verlangt werden darf, hat es die Gemeinde einfach in „Park­ticket“ umbenannt – ohne gesetzliche Grundlage und ohne öffentliche Ankündigung.

Das zumindest wirft ihr die Initiative „Freie Strände für freie Bürger“ vor. „Eigentlich darf an den Kassenautomaten in Schillig nicht wie bisher weiter kassiert werden. Das geschieht aber“, sagt Janto Just von der Inititative. Wangerlands Bürgermeister Björn Mühlena hingegen verweist darauf, dass bloß die Automaten noch nicht aufs Parken umgestellt seien. „Das ist aber bald erledigt“, verspricht Mühlena.

Hintergrund dieses lokalen Zwists ist ein für Norddeutschlands Küstengemeinden durchaus weitreichendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts im vorigen September. Demnach dürfen Gemeinden für den Zugang zum Strand nicht Eintritt verlangen, sofern die Kommunen den Tagesgästen nicht einen Mehrwert bieten: Also etwa Toiletten, Umkleidekabinen oder Kioske.

Meeresstrände allein jedoch haben umsonst zu sein. Und somit gibt es auch in Wangerland keine Benutzungsentgelte mehr. Aber eben Gebühren, falls der Parkplatz benutzt wird. Und das wiederum betrifft vor allem Tagesgäste, die nicht mal eben zu Fuß oder mit dem Fahrrad zum Meer fahren. An den Automaten, an denen man bisher die Strandzugangsgebühr bezahlte, blecht man nun für das Parkticket.

„Durch das Urteil fallen uns nun jährlich 500.000 Euro weg“, sagt der Bürgermeister. Für die Küstengemeinden ist die bisher eingenommene Strand-Gebühr eine reizvolle Einnahmequelle gewesen. Laut der Initiative waren beim Urteilsspruch nur 14 von 134 Kilometern Strand in Niedersachsen frei zugänglich. Die Kommune begründete die Gebühr mit den Kosten, die die Instandhaltung der Strände mit sich bringe. Eine Millionen Euro seien das jährlich.

Nach dem Urteilsspruch hatte die Gemeinde durchblicken lassen, künftig einen Großteil des Strandes nicht mehr von Müll und Hundekot befreien zu wollen. Dem für die Gemeinde wichtigen Tourismus-Sektor hätten vermüllte Strände aber schwerlich gut getan. Indem die Gemeinde nun versucht, das Geld mit anderen Gebühren wieder herein zu holen, scheint das vom Tisch zu sein.

Im Wangerland hat sich somit durch das Urteil für Tagesgäste nicht viel geändert – zumindest nicht im Geldbeutel. Die anderen Küstengemeinden dürften nachziehen. Und freien Eintritt für wirklich alle gibt es auch weiterhin nicht – Hundebesitzer*innen müssen für ihre Vierbeiner 2,50 Euro zahlen. Auch dagegen hat die Initiative schon Protest angekündigt.

Völlig überraschend hingegen kommt die nun als Parkgebühr deklarierte Einnahmequelle nicht. Schon unmittelbar nach der Gerichtsentscheidung hatte Bürgermeister Mühlena diese Idee ins Spiel gebracht.