Streit um Airbus-Hilfen: WTO gibt den USA recht

EU setzte Auflagen nicht um. Urteil dürfte Trumps Strafzollpolitik beflügeln

Wurde illegal subventioniert: Airbus A380 Foto: ap

Von Andreas Zumach

Im langjährigen Streit über Subventionen für den europäischen Flugzeugbauer Airbus hat die Welthandelsorganisation (WTO) zu Gunsten der USA geurteilt. Die EU ist nicht der Forderung nachgekommen, alle entsprechenden Beihilfen einzustellen, befand die WTO am Dienstag. Damit ist der Weg für die US-Regierung frei, die Unterstützung der Organisation für Strafmaßnahmen zu beantragen.

Das oberste Schiedsgericht der WTO entschied auf eine im Jahr 2004 eingereichte Klage Washingtons hin, dass sogenannte Anschubfinanzierungen aus Frankreich, Deutschland und anderen EU-Staaten „illegale staatliche Subventionen“ für Airbus sind, die gegen internationale Handelsverträge verstoßen. Für den Herbst wird ein ähnliches Urteil zu einer Klage der EU gegen Subventionen der USA für Boeing erwartet.

Das Airbus-Urteil der WTO gibt den USA das Recht zu Vergeltungsmaßnahmen durch Erhebung von Zöllen auf EU-Produkte. Diese wurden von der Trump-Regierung auch sofort nach der Urteilsverkündung angedroht. „Wenn die EU nicht aufhört, die Regeln zu brechen und US-Interessen zu verletzen, werden die USA Gegenmaßnahmen gegen EU-Produkte erlassen müssen“, erklärte der US-Handelsbeauftragte Robert Lighthizer.

Die Trump-Regierung dürfte das WTO-Urteil zur Rechtfertigung ihrer Abschottungszölle auf Importe von Stahl, Aluminium und Autos aus der EU, Südkorea und anderen Staaten nutzen. Diese hatte Washington ebenfalls mit der „Verletzung von US-Interessen“ und dem „Bruch von Handelsregeln“ durch diese Staaten begründet. Dass die USA die von Brüssel erbetene Ausnahme von diesen Zöllen für die EU-Staaten beschließen, ist nach dem einseitigen Ausstieg der USA aus dem Nuklearabkommen mit Iran eher unwahrscheinlich.

Nach einhelliger Meinung von Rechtsexperten der WTO sind die Abschottungszölle der USA ein klarer Verstoß gegen multilaterale Handelsverträge. Mit einer Klage vor der WTO hätte die EU große Aussicht auf Erfolg. Das jüngste Urteil zu den Airbus-Subventionen könnte – auch wenn es zunächst einen Etappenerfolg für Washington bedeutet – die EU zu einer Klage ermutigen. Ähnliches gilt für die von den USA angekündigten Sekundärsanktionen gegen europäische Unternehmen und Banken, die bereits Wirtschaftsbeziehungen zum Iran unterhalten oder künftig ins Irangeschäft einsteigen wollen und die gleichzeitig auch im US-Geschäft tätig sind. Dazu gehört unter anderen auch Airbus. Derartige Sekundärsanktionen, die die USA bereits in den 90er Jahren über Unternehmen aus Spanien, Portugal und anderen EU-Staaten verhängten, um die Regierungen dieser Länder zu einem Wirtschaftsembargo gegen Fidel Castros Kuba zu nötigen, wurden von der WTO bereits in der Vergangenheit als illegal verurteilt.

Mit einer schnellen Entscheidung über etwaige Klagen der EU ist allerdings nicht zu rechnen. Denn die WTO-Schiedsgerichte der ersten Instanz sind derzeit nicht handlungsfähig, weil die US-Regierung seit über einem Jahr die Neubesetzung vakanter Richterstellen blockiert. Zudem würden sich die USA im Fall einer Klage der EU gegen die Iran-Sanktionen wahrscheinlich auf eine Ausnahmeklausel in den WTO-Verträgen berufen, die Handelseinschränkungen unter Berufung auf „nationale Sicherheitsinteressen“ erlaubt. Hierzu gibt es noch keine Präzedenzentscheidung der WTO: Denn diese Klausel wurde seit Gründung der Organisation im Jahr 1994 noch nie in Anspruch genommen.