„Lebenslänglich“ für Madsen

Dänisches Gericht verurteilt U-Boot-Bauer wegen Mordes an der Journalistin Kim Wall

Von Reinhard Wolff

Mittwoch, 13 Uhr, Gerichtssaal 60 im Amtsgericht Kopenhagen: Die Vorsitzende Richterin Anette Burkø verkündet, dass der Angeklagte Peter Madsen nach Überzeugung des Gerichts die 30-jährige schwedische Journalistin Kim Wall sexuell misshandelte, folterte, tötete und ihre Leiche zerstückelt habe. Deshalb sei er wegen eines „zynischen und geplanten Verbrechens“ zu einer lebenslangen Haftstrafe zu verurteilen. Madsen legte noch im Gerichtssaal Berufung gegen das Urteil ein.

In dem Prozess um den Tod von Wall im Inneren des von Peter Madsen gebauten U-Boots „Nautilus“ folgte das Schöffengericht damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte dem 47-Jährigen vorgeworfen, ein „zutiefst perverser und rücksichtsloser Mann“ zu sein, der mit Wall als eher zufälligem Opfer geplante Sexfantasien habe ausleben wollen.

Der Angeklagte, dem ein Gutachten bescheinigt, ein pathologischer Lügner zu sein, der an einem starken Mangel an Empathie, Reue und Schuldgefühlen leide, habe versucht, „den perfekten Mordplan“ in die Tat umzusetzen. Das sei ihm zumindest insoweit gelungen, als es den Rechtsmedizinern nicht gelang, eine Ursache für Walls Tod festzustellen.

Was an Bord des U-Boots wirklich geschah, weiß nur Madsen selbst. Der hatte, seit die Journalistin am Abend des 10. August 2017 mit ihm eine Fahrt mit seinem U-Boot unternommen hatte, unterschiedliche Versionen eines angeblichen Unfalls präsentiert und lediglich das Zerstückeln der Leiche zugegeben. Es gebe für das, was damals passiert sei, nur „Annahmen und schwache Indizien“, war deshalb auch die Linie der Verteidigung von Madsen gewesen. Dass der Angeklagte nach dem – von ihm behaupteten – Unfall „völlig pervers reagiert“ habe, um sich der Leiche zu entledigen, könne keine andere Verurteilung als die wegen Leichenschändung begründen.

Wenn für das Gericht die vorgelegten Indizien ausreichend für eine Verurteilung wegen Mordes waren, so ist dies laut erster juristischer Kommentare vor allem aufgrund wechselnder Sachdarstellungen durch Madsen nachvollziehbar. „Ein Angeklagter kann wechselnde Erklärungen abgeben“, sagte Rechtsanwalt Ulrik Sjølin Pedersen gegenüber der Tageszeitung „Politiken“: „Aber das wird belastend für ihn, wenn er diese jeweils ändert, sobald eine andere Version widerlegt wird.“

Der Madsen-Prozess hatte zu einer breiten Berichterstattung geführt. Politiken kritisiert, manche Kollegen hätten „statt Tatsachen spekulative Geschichten“ verbreitet. Der Tod eines männlichen Journalisten hätte nicht ansatzweise eine solche Aufmerksamkeit erregt.