Soldat hetzt gegen Ausländer

Ein Bundeswehroffizier muss sich wegen fieser Hetze auf einschlägigen Facebook-Seiten vor Gericht verantworten

Von Reimar Paul

Er soll Asylbewerbern auf einer Facebook-Seite Sex mit Tieren unterstellt und sie als „Abschaum“ bezeichnet haben. Und Menschen mit schwarzer Hautfarbe als „asozialen Dreck, der beseitigt gehört“. Ein auf der Facebook-Seite „Landwehr-Echo“ veröffentlichtes Foto soll er mit den Worten kommentiert haben: „Dahinten rennt er, der Türk, von rechts nach links, Entfernung 400, einen Strich vorhalten, Feuer frei.“ Wegen dieser Vorwürfe muss sich ein Oberleutnant der Bundeswehr nun vor dem Amtsgericht im südniedersächsischen Hann. Münden verantworten.

Die Staatsanwaltschaft sieht den Straftatbestand der Volksverhetzung als erfüllt an. Der Angeklagte wolle mit seinen Äußerungen Asylsuchende in ihrer Ehre kränken und ihr Recht bestreiten, als gleichwertige Menschen in der Gesellschaft zu leben. Zudem habe der 50-Jährige „in feindseliger Gesinnung Menschen türkischer Herkunft dadurch herabgewürdigt, dass er das Erschießen derselben ohne jeglichen Grund als legitim darstellte“.

Ein weiterer Anklagepunkt lautet: Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen. Der Anklageschrift zufolge hat der in Hann. Münden wohnende Offizier auf seinem öffentlich einsehbaren Facebook-Profil das Bild eines Totenkopfs gepostet, der dem Emblem der gleichnamigen SS-Division in allen wesentlichen Einzelheiten gleicht. Die angeklagten Taten sollen zwischen 2014 und 2016 begangen worden sein.

Der Beschuldigte äußerte sich in den Verfahren zunächst nicht. Einer seiner früheren Vorgesetzten berichtete als Zeuge im Prozess, der Militärische Abschirmdienst (MAD) habe ihn vor vier Jahren kontaktiert und auf die rechtsradikalen Posts des nun angeklagten Oberleutnants hingewiesen. 2015 wurde der Mann vom Dienst suspendiert, disziplinarrechtliche Ermittlungen der Bundeswehr sind noch nicht abgeschlossen.

Den Prozesstag am Mittwoch dieser Woche hatte die Vorsitzende Richterin Christine Kunst mit dem Verlesen eines zwei Tage zuvor erlassenen Durchsuchungsbeschlusses für die Wohnung des Angeklagten eröffnet. Da die Ermittler den 50-Jährigen zuvor mehrmals nicht zu Hause angetroffen hatten, begleiteten sie ihn nach der Verhandlung dorthin. Bei der Durchsuchung sollten nach Angaben des Gerichts Mobiltelefone, Computer und weitere Datenträger beschlagnahmt werden.

Die Auswertung der in seiner Wohnung sichergestellten Geräte soll den Angaben zufolge Erkenntnisse darüber liefern, ob ein entsprechendes Facebook-Profil mit den Zugangsdaten des Angeklagten existiert und von seinen Geräten aus betrieben wurde. Was die Razzia tatsächlich zutage förderte, war gestern noch nicht bekannt. Das Verfahren wird im Mai fortgesetzt.