Bremen darf das Geld behalten

Ein jahrelanger Rechtsstreit ist gestern vor dem Bundesverfassungsgericht zu Ende gegangen: Die Brauerei Beck hat demnach 146 Millionen Euro Gewerbesteuern zu Recht an die Stadt gezahlt

Von Karolina Meyer-Schilf

Bremen wird vorerst nicht noch ärmer: Das hat gestern das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Das Gericht wies eine Verfassungsbeschwerde der Brauerei Beck gegen eine Gewerbesteuerzahlung von 146 Millionen Euro zurück. Hintergrund ist eine Gewerbesteuerreform aus dem Jahr 2002. Damals wurde eine Gesetzeslücke geschlossen, indem seither auch Gewinne einer Personengesellschaft aus dem Verkauf von Firmen oder Firmentanteilen gewerbesteuerpflichtig sind.

Die ehemalige Brauerei Beck war im Jahr 2001 an den niederländischen Brauerei-Konzern InBev verkauft worden. Die Stadt Bremen hatte die fälligen Gewerbesteuern nach dem Verkauf erhoben, weil der Veranlagungszeitraum noch in das Gesetzgebungsverfahren gefallen war. Das Unternehmen klagte.

Das Verfassungsgericht bestätigte nun die Bremer Position. Auch einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Rückwirkungsverbot, den die Brauerei vor Gericht geltend machen wollte, erkannten die Richter nicht an. Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne) sagte zum Urteil: „Ich freue mich sehr über die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Der Gesetzgeber muss Steuervermeidungsmöglichkeiten konsequent entgegentreten. Es war gut, dass sich die Steuerverwaltung in dem jahrelangen Rechtsstreit nicht hat beirren lassen.“