das portrait
: Hubertus John ist Rentner wider Willen

Hätte gern weiter als Lehrer gearbeitet: Hubertus John Foto: Sebi Berens

Hamburgs Schulsenator Ties Rabe (SPD) hat erst kürzlich die Pensionierungsgrenze für Lehrer und Lehrerinnen aufgehoben. „Wer länger arbeiten möchte, wird dabei nicht mehr blockiert“, kündigte der SPD-Politiker an. Auch in andern Ländern wird darüber nachgedacht. Lehrer und Lehrerinnen werden gesucht. Da erstaunt die Geschichte von Hubertus John. Dem Lehrer wurde 2015 von der Bremer Schulbehörde verwehrt, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten. Und dies ist rechtens: Das hat nun der Europäische Gerichtshof bestätigt.

John, heute ein Mann mit weißem Haar, gehört zu der Generation, die Mitte der 1980er ihr Examen machte. Er fand lange keinen Job, denn es gab zu viele Lehrer. Studiert hatte er Lehramt für die Sekundarstufe II in den Fächern Politik und Sport. Doch schließlich fand er eine Anstellung an der Paul-Goldschmidt-Schule, einem Förderzentrum für Kinder mit schweren Beeinträchtigungen. „Die Arbeit hat mir sehr viel Spaß gemacht“, sagte er der Fernsehsendung „Buten & binnen“. „Mit dem Umfeld und der Klientel, das passte einfach zusammen.“ Er hätte das „gern zwei Jahre weitergemacht“.

Im Februar 2014 beantragte Hubertus John eine Weiterbeschäftigung über das Rentenalter hinaus. Die Stadt Bremen war einverstanden, allerdings befristete sie das Arbeitsverhältnis auf das Ende des Schuljahres, Mitte 2015 war Schluss. Eine weitere Verlängerung lehnte sie ab, aus personalwirtschaftlichen Gründen.

Der im Harz aufgewachsene Wahl-Bremer John sah sich ungerecht behandelt. Denn andere Kollegen seiner Schule hätten mit dem Antrag Erfolg gehabt. Laut Weser-Kurier bemängelte die Behörde unter anderem, dass dem Mann die formale Qualifikation für Sonderpädagogik fehlt. „Dabei habe ich doch 14 Jahre als Sonderpädagoge gearbeitet“, sagte John der Zeitung. Er habe irgendwann das Gefühl gehabt, es ginge um ihn persönlich. Die Behörde äußerte sich nicht zu Einzelfällen.

Der Mann klagte. Der Fall ging bis vor den Europäischen Gerichtshof. Und der entschied nun, dass es sich hier nicht um Diskriminierung im Alter handelte und dass Bremen den Mann in Rente schicken durfte.

Wäre John nicht Angestellter, sondern Beamter, sähe das vielleicht anders aus. „Bei Beamten darf ein Verlängerungsgesuch nur in eng begrenzten Ausnahmefällen abgelehnt werden“, sagte eine Referentin von Bildungssenatorin Claudia Bogedan dem Weser-Kurier. Bei Angestellten werde dies „im Einzelfall geprüft“. Übrigens schrieb, wie in der Süddeutschen zu lesen war, die Bremer Behörde gerade 550 Pensionäre an und fragte, ob sie nicht wieder als Lehrer tätig sein wollen. Kaija Kutter