heute in bremen
: „Behörden an Verfolgung beteiligt“

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Wolfgang Ayaß, 63, Historiker und Autor des Buches „Asoziale im Nationalsozialismus“.

Interview Jean-Philipp Baeck

taz: Herr Ayaß, welchen Umfang hatten die Zwangsmaßnahmen gegen soziale Außenseiter im Nationalsozialismus?

Wolfgang Ayaß: Die Maßnahmen waren sehr vielfältig. Etwa 20.000 Männer und 5.000 Frauen kamen als sogenannte „Asoziale“ in KZs. Unter dem Sammelbegriff „asozial“ wurden Bettler, Landstreicher, Prostituierte oder auch „asoziale Großfamilien“ subsumiert.

Was war die ideologische Grundlage der Verfolgung?

Zunächst war es die althergebrachte Ausgrenzung der sozialen Unterschicht, die im Nationalsozialismus „rassehygienisch“ überformt wurde. Das heißt, abweichendes Verhalten wurde mit einer „minderwertigen“ Erbmasse begründet.

Welche Rolle spielten die Behörden?

An der Verfolgung der „Asozialen“ war keine Behörde federführend, sondern sehr unterschiedliche Behörden beteiligt: einerseits die alten Wohlfahrtsbehörden, die Gesundheitsämter, die Arbeitsverwaltungen und andererseits die Polizei – in Form von Gestapo und vor allem der Kriminalpolizei.

Inwiefern unterscheiden Sie die Verfolgung der Sinti und Roma?

Vortrag und Diskussion über „Zwangs­maßnahmen gegen soziale Außensei­ter*innen im National­sozialismus“, 18 Uhr, Zentral­bibliothek, Am Wall 201

Die Verfolgung der Sinti und Roma, damals unter dem Begriff „Zigeuner“, war über weite Strecken anders angelegt. „Zigeuner“ galten als „asoziale Rasse“. Sie wurden familienweise in Vernichtungslager deportiert. Die Verfolgungsapparate unterschieden sich und liefen anders ab.

Wie groß sind für Sie die heutigen ideologischen Kontinuitäten zu der Verfolgung von „Arbeitsscheuen“ und „Asozialen“ im Nationalsozialismus?

Darüber kann und muss man diskutieren. Ich meine aber, man sollte die These einer Kontinuität nicht überbeanspruchen und muss aufpassen, dass man den Mord im Nationalsozialismus nicht verharmlost.