Kolumne Geht’s noch?: Vorsicht, begründetes Interesse!

Die Berichterstattung über ein Tötungsdelikt in der Pfalz zeigt: In Sachen Herkunftsnennung bei Straftätern ist abzuwägen ob … Ach, egal!

Die geschlossene Eingangstür eines Supermarkts, an der ein Zettel mit der Aufschrift "Aufgrund polizeilicher Maßnahmen bleibt diese Filiale heute geschlossen".

Der Tatort war ein Supermarkt, der kurzzeitig geschlossen blieb Foto: dpa

Was wollen die meisten Menschen wissen? Warum ein 15-Jähriger in der Südpfalz eine 15-Jährige erstochen hat.

Was wollen Rechte wissen: Wo der 15-Jährige herkommt.

Und was titelte die Nachrichtenagentur dpa am Mittwoch, nachdem sich dieses im rheinland-pfälzischen Kandel ereignet hatte? „15-Jähriger Afghane ersticht Mädchen im Supermarkt“.

Die rechte Filterblase feiert seitdem zweite Weihnachten. Epoch Times, Junge Freiheit und AfD-Chef Meuthen beeilten sich, das Vaterland zu betrauern. Und das, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch nicht mal klar war: Was war das Motiv? Ist der mutmaßliche Täter Asylbewerber? Und ist das für den Fall relevant?

Die Polizei sagte nämlich erst am Donnerstagnachmittag, dass es sich tatsächlich um einen Flüchtling geht – aber auch, dass die Tat wohl vor allem eine Beziehungstat war. Der Titel der dpa-Meldung suggeriert etwas anderes.

Seit etwa zwei Jahren wird debattiert, ob man die Herkunft von Straftätern in Meldungen nennen soll, wenn das nichts mit der Geschichte zu tun hat. Früher galt: Nein. Dann aber kamen „Staatspresse“-RuferInnen auf Facebook zu Ruhm und der Pressekodex wurde geändert. In Paragraf 12.1 ist nun nicht mehr ein „begründeter Sachbezug“ Voraussetzung, sondern ein „begründetes öffentliches Interesse“.

Für die dpa besteht dieses begründete Interesse nach eigener Aussage immer dann, wenn es sich um eine „besonders schwere Straftat handelte, die zudem in der Öffentlichkeit begangen wurde“, so dpa-Nachrichtenchef Froben Homburger auf taz-Anfrage. Heißt, Nationalität und/oder Herkunft sind immer relevant, wenn es blutig wird – Sachbezug ade.

Damit weitet die dpa eine Regel, die zum Schutz vor Diskriminierung gedacht ist, so weit aus, dass sie dem Sensationalismus genügt. Immerhin, den reißerischen Titel sieht man kritisch: Die Nationalität auf diese Weise zu betonen sei nicht richtig gewesen, deshalb habe man das in einem späteren Text geändert.

Der SWR sowie Süddeutsche und Stern, die die Meldung fürs Panorama übernahmen, erwähnten die Nationalität dann auch weder im Titel noch im Einstieg. RTL und Bild waren da weniger zimperlich. Warum auch? Hat man sich ja längst dran gewöhnt, dass Nationalität – vielmehr: Hautfarbe – das erste ist, was vielen bei Kriminalität einfällt. Dann ist das eben ein öffentliches Interesse. Und damit selbstverständlich begründet.

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