Verurteilter AfD-Abgeordneter: Vom Stadion in den Bundestag

Die AfD bringt neue Kompetenzen in den Bundestag ein. Mit Nachwuchspolitiker Sebastian Münzenmaier sitzt bald ein verurteilter Hooligan im Plenum.

Ein Mann im Anzug in einem Gerichtssaal

Beihilfe zur Körperverletzung: Sebastian Münzenmaier (rechts im Bild) im Gerichtssaal Foto: dpa

Am kommenden Dienstag zieht ein wegen Beihilfe zu einem Gewaltdelikt verurteilter AfD-Politiker in den neuen Deutschen Bundestag ein. Am Mittwoch hat das Mainzer Amtsgericht den AfD-Nachwuchspolitiker Sebastian Münzenmaier zu sechs Monaten Haft verurteilt. Die Gefängnisstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Münzenmaier muss außerdem 10.000 Euro Strafe zahlen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Zehn Verhandlungstage hatte Münzenmaier zu den Vorwürfen gegen ihn geschwiegen. Nach dem Urteil geriet er in Rage. Von einer „Unverschämtheit“ sprach er und nannte die Argumentation des Gerichts „reine Spekulation“.

Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass Münzenmaier vor fünf Jahren an einem gewalttätigen Sturmangriff militanter Hooligans beteiligt war. Rund fünfzig, zum Teil vermummte Hooligans aus Kaiserslautern hatten in der Nacht des 17. März 2012 den Fans des Bundesligakonkurrenten Mainz 05 aufgelauert. Obwohl sich auf dem Parkplatz vor dem Bruchweg-Stadion auch Kinder und Frauen aufhielten, flogen Flaschen, Bierkästen, Verkehrsschilder und Fahnenstangen. Es gab Knochenbrüche und Platzwunden. Dieser Angriff, so urteilte das Gericht, sei von langer Hand, mit Münzenmaiers „Wissen und Wollen“ geplant worden.

Ein Zeuge hatte Münzenmaier beschuldigt, die Kampftruppe in Mainz an einer Tankstelle empfangen und zum Stadion gelotst zu haben. Das Gericht folgte seiner Darstellung. Zudem hatte die Polizei den SMS und Telefonverkehr der Schlägertruppe ausgewertet. Münzenmaier hatte mit anderen Hooligans logistische Details ausgetauscht und unmittelbar vor und nach dem Angriff mit inzwischen verurteilten Rädelsführern der Attacke telefoniert. Eine direkte Beteiligung am „Kampf“ war ihm allerdings nicht nachzuweisen.

Mit dem Urteil vom Mittwoch geht eine Serie von Prozessen gegen die Beteiligten der Mainzer Randale zu Ende. Polizei und Staatsanwaltschaft hatten gegen fast 38 Tatverdächtige ermittelt. Zwölf von ihnen erhielten nach Erwachsenenrecht Bewährungsstrafen von bis zu zwei Jahren. Das Angebot des Gerichts, eine niedrigere Bewährungsstrafe zu akzeptieren und zu gestehen, hatte Münzenmaier zurückgewiesen.

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