Entzogene Akkreditierungen beim G20: Das BKA bedauert „Missverständnis“

Das Bundeskriminalamt entschuldigt sich bei einem Journalisten, dem der Zugang zum G20-Pressebereich verwehrt wurde.

An der Front: Für Journalist*innen konnte es beim G20-Gipfel ungemütlich werden Foto: dpa

HAMBURG taz | Es soll wohl eine Art Entschuldigung sein: In einem Brief an den Hamburger Journalisten Adil Yiğit erklärt das Bundeskriminalamt (BKA), warum ihm die Akkreditierung zum G20-Gipfel entzogen wurde. Yiğit war einer der Journalist*innen, die erst zum Pressebereich am G20-Tagungsort zugelassen wurden, dann aber doch nicht rein durften, weil ihr Name auf einer Liste des BKA stand. Das behauptet nun, die Hamburger Polizei habe den Ausschluss zu verantworten. Es habe sich um ein Missverständnis gehandelt.

Das Schreiben des BKA erreichte Yiğit am Donnerstag. „Das Bundeskriminalamt bedauert die Ihnen entstanden Unannehmlichkeiten“, steht darin. Aus einem Eintrag sei zu entnehmen, „dass Sie zu Unrecht abgewiesen wurden“. Yiğit habe zu keinem Zeitpunkt zu den 32 Medienvertreter*innen gehört, denen die Akkreditierung entzogen werden sollte. Das „Missverständnis“ habe sich wie folgt zugetragen: Neben der Liste mit den 32 Journalist*innen gab es noch eine weitere mit 82 Namen. Das hat auch der Senat in einer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion bestätigt.

Nicht nur Journalist*innen wurden vor dem Gipfel auf ein ominöses „Gefährdungspotenzial“ untersucht, sondern auch alle Logistik-Mitarbeiter*innen, Techniker*innen und Zuständige für Catering und Service am Tagungsort. So kamen 82 Namen von Personen zustande, gegen die das BKA Sicherheitsbedenken hatte, und die es unter „Arbeitsliste Personenüberprüfung“ speicherte.

Nach Darstellung des BKA hätte diese Liste aber nie bei den Kontrollstellen am Pressezentrum landen sollen. Vielmehr habe das BKA die Polizei Hamburg beauftragt, die Liste mit den 32 unerwünschten Journalist*innen an die Hotels weiterzugeben, in denen die Staatsgäste residierten. Aus Versehen habe das BKA der Polizei aber die falsche Liste mit den 82 Namen zur Verfügung gestellt. Das BKA bemerkte den Irrtum noch am selben Tag und holte die Listen zurück.

Darüber hinaus sollte die Hamburger Polizei die Kon­trollstellen am Messegelände über die unerwünschten Journalist*innen informieren – und griff hier, laut BKA, eigenmächtig auf die falsche Liste zu. Offenbar bemerkte das BKA diesen Irrtum erst jetzt und die Hamburger Polizei gar nicht. Deren Pressestelle konnte sich bis Redaktionsschluss nicht äußern. Auch beim BKA will niemand dazu zitiert werden.

Yiğit glaubt die Geschichte vom Missverständnis nicht. Er berichtet auf der Nachrichtenwebsite „Avrupa Postası“ kritisch über die Türkei. „Mein Ausschluss ist kein Zufall – ich bin dem türkischen Geheimdienst unbequem“, sagt er. „Warum sonst sollte es so lange gedauert haben, bis das BKA ihn informierte?“, fragt er. Und antwortet selbst: „Sie mussten sich erst eine Geschichte ausdenken.“

Der Jurist Wolfgang Kreider, der bei Ver.di für die entzogenen G20-Akkreditierungen zuständig ist, findet das Vorgehen des BKA „rechtlich höchst fragwürdig“. „Es ist völlig unklar, wer auf welcher Grundlage welche Entscheidungen getroffen hat“, sagt er. Gegen das Bundespresseamt läuft eine Sammelklage vor dem Verwaltungsgericht Berlin.

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