Streit um BDS

Boykott BDS-Aktivist bekommt Recht vor Gericht

Das Verwaltungsgericht Oldenburg muss sich nach Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg (OVG) mit der Frage auseinandersetzen, ob die Stadt einen an BDS-Aktivisten vermieteten Raum noch absagen durfte.

Geklagt hatte der Aktivist Christoph Glanz gegen die Stadt Oldenburg. Im Mai 2016 hatte er im städtischen Kulturzentrum PFL mit der „BDS Initiative Oldenburg“ einen Vortrag des israelischen Menschenrechtsaktivisten Ronnie Barkan über die BDS-Bewegung geplant. BDS („Boykott, Deinvest, Sanction“) befürwortet einen umfassenden Boykott Israels. Die Stadt Oldenburg hatte die Raumzusage jedoch kurzfristig zurückgezogen. „Das war eine Grundsatzentscheidung“, sagte Reinhard Schenke, Sprecher der Stadt Oldenburg. Die Stadt wolle keine Israelboykott-Aufrufe in ihren Räumen dulden.

Vor Gericht vertrat die Stadt nun die Ansicht, die Vertragskündigung sei eine rein privatrechtliche Angelegenheit und kein Verwaltungsakt – womit zum Beispiel Gleichbehandlungsgrundsätze nicht geltend gemacht werden könnten.

Das sah das Oberverwaltungsgericht anders: Nach Meinung der Richter ist das Kulturzentrum eine öffentliche Einrichtung. Die Stadt überlasse Nutzern diese Räume „nach Maßgabe ihrer öffentlich-rechtlichen Richtlinien. Das unterscheidet die Beklagte beispielsweise von einem Hotel oder einer Gaststätte“.

„Das ist eine gute Nachricht für alle in dieser Stadt, die Menschenrechte und Meinungsfreiheit unterstützen und zwar ausnahmelos- und eben auch im Falle Israels und Palästinas“, fand der Aktivist Glanz

Ob der Raumentzug rechtswidrig war, ist mit dem OVG-Beschluss indes noch nicht geklärt. Deutschlandweit gibt es Streit um die BDS-Bewegung. Kritiker werfen den Aktivisten Antisemitismus vor. Städte wie München oder Frankfurt stellen der Bewegung keinen öffentliche Räume mehr zur Verfügung. PMH