Strafantrag wegen Fluglärm

FLUGHAFEN Bürgerinitiative prüft rechtliche Schritte, um sich gegen nächtliche Flüge zu wehren

Im Kampf gegen Fluglärm hat Martin Mosel, der Sprecher der Bürgerinitiative für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein, Strafantrag gegen Piloten, Flughafen und Flugsicherung gestellt. Mosel kritisiert in einer Mitteilung, dass Flugzeuge trotz Nachtflugverbot nach 23 Uhr starten und landen. Die Betroffenen seien nicht mehr bereit, die Belastungen durch den Fluglärm hinzunehmen.

„Die vorsätzliche Körperverletzung durch vermeidbaren Fluglärm, bestätigt mit vielen anerkannten medizinischen Studien, muss jetzt ein Ende haben“, fordert Mosel. Mit der Anzeige sollen strafrechtliche Konsequenzen für die Verursacher von Fluglärm geprüft werden. Hamburger Flughafen und Flugsicherung werden als Beihelfer bezeichnet, weil nur mit der „Billigung des Flughafens als wirtschaftlicher Nutznießer der Start- und Landeentgelte“ sowie der Flugsicherung, welche die Starts und Landungen freigibt, der Rechtsbruch möglich sei, so Mosel. Seit dem 14. Juni ist eine vom rot-grünen Senat beschlossene Regelung in Kraft, die lärmbedingte Entgelte für verspätete Flugzeuge, die nachts landen, um bis zu 700 Prozent erhöht.

Die Belastung durch nächtlichen Flugverkehr in Hamburg belegte eine Studie des BUND. In den sechs flugverkehrsreichsten Monaten 2016 sei das Verbot nur an zwölf von 184 Tagen eingehalten worden. Die für Fluglärm verantwortliche Umweltbehörde widersprach der Studie. Laut ihr hat es 2016 an 90 Tagen keine Passagierflüge zwischen 23 und 6 Uhr gegeben. (taz)