Kiel darf an Korvetten basteln

RÜSTUNG Bundeskartellamt billigt Kompromiss zwischen Werften zur Beteiligung an dem Auftrag

Der Bau von fünf neuen Korvetten für die Deutsch Marine rückt näher. Das Bundeskartellamt macht keine Einwände gegen die Beteiligung der Werft German Naval Yards Kiel am Bau der Schiffe geltend. Sie werde kein Verfahren im Hinblick auf das deutsche und europäische Kartellverbot einleiten, teilte die Behörde am Mittwoch in Bonn mit. Damit hat der Bau der Korvetten eine entscheidende Hürde genommen. Sie sollen in der Mitte des nächsten Jahrzehnts nach und nach in Dienst gestellt werden.

Von dem Auftrag profitiert besonders auch Mecklenburg-Vorpommern, wo die Korvetten zum Teil gebaut und anschließend vermutlich auch stationiert werden. Die Marine benötigt die Schiffe wegen zahlreicher neuer Aufgaben, die mit der vorhandenen Flotte nicht mehr bewältigt werden können.

Der Auftrag mit einem geschätzten Wert von mindestens 1,5 Milliarden Euro war zunächst an das Konsortium Arge K130 der Werften Lürssen (Bremen) und Thyssen Krupp Marine Systems (TKMS/ Hamburg) gegangen, die bereits zuvor fünf Korvetten gebaut haben. German Naval Yards Kiel hatte dagegen Einspruch erhoben, weil der Auftrag nicht öffentlich ausgeschrieben war. Das Bundeskartellamt stoppte daraufhin die Vergabe. Dagegen wehrten sich Lürssen und Thyssen Krupp Marine Systems vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf.

Nach einem Mediationsverfahren unter der Vermittlung des früheren Bahnchefs Rüdiger Grube einigten sich die drei Werften. German Naval Yards Kiel wird dem Vernehmen nach mit rund 15 Prozent an dem Auftrag beteiligt. Diese Vereinbarung könnte nach Einschätzung des Kartellamtes rechtens sein. Anhaltspunkte für einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Kartellverbot seien im Ergebnis nicht ersichtlich gewesen. (dpa)