Prügelleibwächter bleiben zu Hause

SCHLÄGER Erdoğans Bodyguards, die in Washington auf Demonstranten einschlugen, sollen den türkischen Staatspräsidenten nicht zum Gipfel begleiten.

„Wir würden dagegen vorgehen, bis hin zur Frage der vorläufigen Festnahme“

Polizeipräsident Ralf Martin Meyer

HAMBURG taz | Prügelattacken von Sicherheitskräften auf Demonstranten will die Polizei in Hamburg verhindern. Nach den gewalttätigen Übergriffen von Recep Tayyip Erdoğans Leibwächtern auf Demonstranten in der amerikanischen Hauptstadt Washington hat die Hamburger Polizei versichert, dass sie so etwas nicht dulden werde.

„Wir würden wirklich dagegen vorgehen, bis hin zur Frage der vorläufigen Festnahme, wenn jemand gegen Dritte handgreiflich geworden ist“, versprach Hamburgs Polizeipräsident Ralf Martin Meyer. Ein Übergriff wie in Washington sei nichts anderes als eine Körperverletzung. Der türkische Staatspräsident wird die Leibwächter, die an der Prügelattacke in Washington beteiligt waren, gar nicht erst zum G-20-Gipfel mitbringen – davon geht zumindest die Bundesregierung aus. Der Sprecher des Auswärtigen Amtes, Martin Schäfer, sagte in Berlin, die Regierung sei sich sehr sicher, „dass diese Personenschützer nicht den türkischen Staatspräsidenten nach Hamburg begleiten werden“.

Klar ist, dass die Leibwächter der Staatsgäste keine polizeilichen Befugnisse haben. Sie dürften ihren Chefs allenfalls im Rahmen der Nothilfe beistehen, sagte Polizeipräsident Meyer. Das sei den ausländischen Delegationen verdeutlicht worden. Das Recht, Waffen zu tragen, können die Leibwächter bei der Bundesregierung beantragen.

Erdoğan soll sich für das Hotel Sofitel am Alten Wall unweit des Rathauses entschieden haben. Über die Größe und Zusammensetzung seiner Delegation gibt die Türkische Botschaft „aus Sicherheitsgründen“ keine Auskunft. Der Verfassungsschutz hat davor gewarnt, dass Erdoğan-Anhänger mit linken und vor allem kurdischen Gruppen aneinander geraten könnten.

Nicht zuletzt aus Sorge darum, dass innenpolitische Konflikte der Türkei in Deutschland ausgetragen werden könnten, hat die Bundesregierung einen öffentliche Auftritt Erdoğans vor oder nach dem G-20-Gipfel untersagt. Die Bundesregierung hat am Freitag zudem Wahlkampfauftritte ausländischer Regierungsvertreter drei Monate vor Wahlen oder Abstimmungen in ihren Ländern grundsätzlich verboten. Ausgenommen sind Staaten der Europäischen Union.

Außerdem müssen alle politischen Auftritte ausländischer Regierungsmitglieder künftig von der Bundesregierung genehmigt werden. Die neuen Regeln betreffen auch andere verbündete Staaten außerhalb der EU wie die USA. Auch US-Präsidenten dürfen in Zukunft also im Wahlkampf nicht mehr in Deutschland auftreten.

Gernot Knoedler