Speicher-Urteil steht an

Surf-Protokolle

Pirat Patrick Breyer hat am Dienstag einen Termin beim Bundesgerichtshof. Dort wird das oberste deutsche Zivilgericht über seine Klage gegen die sogenannte Surfprotokollierung entscheiden. Vermutlich ist der Rechtsstreit dann zwar nicht zu Ende, aber Breyer hat einen langen Atem.

Bekannt wurde Breyer im Konflikt über die Vorratsdatenspeicherung von Telekom-Daten. Er hatte seine juristische Doktorarbeit darüber geschrieben und wurde schnell zum Chefstrategen der Gegner. Derzeit ist Breyer noch Fraktionsvorsitzender der Piraten im Kieler Landtag, aber damit ist es nach der verlorenen Landtagswahl nun ja vorbei. Breyer hat also wieder mehr Zeit, um sich um mehr Datenschutz zu kümmern.

Seit fast zehn Jahren läuft der Prozess gegen die Surfprotokollierung. Konkret klagt er gegen die Bundesregierung, aber seine Kritik betrifft alle Webseitenbetreiber. Breyer will verhindern, dass die Seitenanbieter die IP-Adressen derjenigen speichern, die sich die Seite ansehen. Mit der bei jeder Einwahl wechselnden IP-Adresse allein kann der Seitenbetreiber zwar wenig anfangen, aber Breyer glaubt, dass die Speicherung die Bevölkerung einschüchtert. Außerdem verstoße sie gegen das Telemediengesetz, Breyer rechnet darum mit einem Erfolg seiner Klage.

Im Oktober 2016 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass IP-Adressen personenbezogene Daten sein können (was die Bundesregierung bestritten hatte). Allerdings entschied der EuGH auch, dass IP-Adressen bei einem „berechtigten Interesse“ gespeichert werden können, wenn sie zu Abrechnungszwecken nicht benötigt werden (was das Telemediengesetz bisher nicht erlaubt).

Nun muss der BGH klären, ob es ein berechtigtes Interesse für die Speicherung der IP-Adres­sen sein kann, die Webseite gegen Hackerangriffe zu schützen. Breyer hält das für absurd: „Zum Brandschutz installiere ich auch keine Überwachungskamera, sondern eine Sprinkleranlage.“ Möglicherweise verweist der BGH diese Fachfrage aber auch an das Landgericht Berlin zurück. Dann wird der Prozess noch einige Jahre länger dauern. Breyer wird aber sicher nicht aufgeben. CRA