Ins Synagogen-Asyl gerettet

Abchiebe-verhinderung

Mobin N. hat Synagogen-Asyl in Schleswig-Holstein gefunden. Hier kann er erst mal bleiben, bis das Verwaltungsgericht Hamburg im Eilverfahren über einen Abschiebestopp entschieden hat. Denn nach der Überzeugung seines Anwalts sollte der 24-jährige Jude am 22. per Sammelabschiebung nach Afghanistan gebracht werden.

Die Hamburger Ausländerbehörde dementiert diese Pläne. „Es gab keine konkreten Vorbereitungen für eine Abschiebung“, sagt Sprecher Matthias Krumm. Für N.s Anwalt Björn Stehn gab es aber deutliche Hinweise auf eine bevorstehende Abschiebung. „Ich habe die Akten eingesehen und die Seiten, die sich auf den Vorgang um den 22. Februar beziehen, waren geschwärzt“, sagt Stehn. „Der einzige Grund, dass diese Passagen nicht freigegeben waren, ist, dass sie sich auf eine Abschiebung beziehen.“

Zudem hatten BewohnerInnen aus N.s Unterkunft berichtet, dass bereits am 19. Februar Polizisten nach ihm gesucht hätten. Offenbar, um Mobin N. in Ausreisegewahrsam zu nehmen. Behördensprecher Krumm bestreitet, die Polizei losgeschickt zu haben: „Eine Ausschreibung zur Festnahme oder Aufenthaltsermittlung wurde von uns nicht veranlasst.“

Eine Abschiebung nach Afghanistan bedeutet für Mobin N. akute Lebensgefahr. „Es ist bekannt, dass Juden in Afghanistan keine Chance haben“, sagt Stehn. Schon im Kindesalter wurde N. Gewalt angetan. Er wurde von einflussreichen Männern zur Prostitution gezwungen, musste sich als sogenannter Tanzjunge Frauenkleider anziehen und sich schminken. Immer wieder wurde er sexuell missbraucht.

Wolfgang Seibert von der jüdischen Gemeinde Pinneberg, die N. Asyl gewährt, hält das Vorgehen des rot-grün regierten Hamburg für ein Unding. „Ich halte alle Abschiebungen nach Afghanistan für inakzeptabel“, sagt er. „Aber dass sogar ein Jude dorthin abgeschoben werden soll, ist ein politischer Skandal.“ KVA