Asta Bremen versus Jörg Baberowski: Baberowski im rechten Licht

Laut Landgericht Köln darf der Bremer Asta den Historiker Jörg Baberowski „rechtsradikal“ nennen, nicht aber „rassistisch“. Auch verkürzte Zitate seien nicht okay.

Ist laut Bremer Asta „rechtsradikal“: der Historiker Jörg Baberowski Foto: dpa

BREMEN taz | Der Asta der Uni Bremen darf den Berliner Historiker Jörg Baberowski als „rechtsradikal“ bezeichnen. So lautet ein Urteil des Landgerichts Köln. Aber: Die Studierenden dürfen Baberowski weder „rassistisch“ nennen noch behaupten, er verbreite etwa „gewaltverherrlichende Thesen“. Zitate, die eine entsprechende Gesinnung des Wissenschaftlers belegen sollten, darf der Asta nicht verkürzt und ohne Kontext wiedergeben.

Geklagt hatte der Historiker wegen einer Veröffentlichung des Asta anlässlich eines geplanten Vortrags von ihm an der Uni Bremen im Oktober. Die Studierenden riefen zu Protest gegen die Veranstaltung auf, die von der Konrad-Adenauer-Stiftung und dem RCDS, der Studentenvereinigung der CDU, organisiert wurde. Sie wurde daraufhin in das Büro der Stiftung verlegt. Im November hatte das Gericht bereits mit einer einstweiligen Verfügung Äußerungen der Studierenden verboten, der Asta hatte Widerspruch eingelegt.

Steile Thesen

Baberowski lehrt an der Humbold-Universität in Berlin und tritt seit Jahren mit steilen Thesen an die Öffentlichkeit, etwa über die Mitglieder des „NSU“. Die, so sagte er dem Spiegel 2014, solle man nicht als „rechte“ Terroristen bezeichnen, sondern sie seien „schlicht eine Mörderbande“.

Im September 2015, zur Hochzeit der Flüchtlingskrise, schrieb er in einem Gastbeitrag in der FAZ unter anderem, Deutschland gebe „seine nationale Souveränität auf und überlässt es illegalen Einwanderern, darüber zu entscheiden, wer kommen und wer bleiben darf“. Zu seinen Forschungen über die Gewaltherrschaft Stalins erklärte er 2014 dem Spiegel, Hitler sei „kein Psychopath“ gewesen, Stalin hingegen schon. Aussagen, für die er seit Jahren in der Kritik steht.

Miriam Müller, Sprecherin des Landgerichts, erklärte zu dem aktuellen Urteil (Aktenzeichen 28 O 324/16): „Man hat Anspruch darauf, korrekt zitiert zu werden.“ Gleichzeitig könne man nicht pauschal sagen, Baberowski dürfe nun offiziell als „rechtsradikal“ bezeichnet werden: „Streng prozessual gilt das nur in diesem Kontext“ – also zwischen dem Asta und Baberowski.

Baberowski muss „Kritik dulden“

Das Urteil bezog sich auf mehrere Zitate der Studierenden. Unter anderem ging es um eine Aussage Baberowskis über den Krieg gegen Terroristen: „Wenn man nicht bereit ist, Geiseln zu nehmen, Dörfer niederzubrennen und Menschen aufzuhängen […], wie es die Terroristen tun, […] wird man eine solche Auseinandersetzung nicht gewinnen.“ Nicht zitiert worden war vom Asta ein weiterer Satz, in dem Baberowski erklärte, dass man, wenn man einen Krieg nicht gewinnen könne, die Finger davon lassen solle.

Miriam Müller, Landgericht Köln

„Man hat Anspruch darauf, korrekt zitiert zu werden.“

Die Richter halten diese und eine weitere Stelle in der Asta-Veröffentlichung für Falschzitate. Gleichwohl müsse Baberowski deutliche Kritik dulden, weil er sich „dafür entschieden hat, sich in der Öffentlichkeit nicht wohlabgewogen und zurückhaltend, sondern in einer Weise zu äußern, die überwiegend, auch von eher konservativen Medien wie der FAZ, als provokant wahrgenommen wird“.

Anders verhält es sich mit einer Aussage Baberowskis über die Integration von Geflüchteten, die er als „Unterbrechung des deutschen Überlieferungszusammenhanges und folglich als Bedrohung für den sozialen Kitt“ bezeichnete. Laut Gericht könne das so verstanden werden, dass er „die Integration von Flüchtlingen als Bedrohung für Deutschland ansieht.“ Insofern dürfe der Asta seine Bewertung darauf stützen, Baberowksi sei „rechtsradikal“ – ob das nun stimme oder nicht.

Freiheit der Wissenschaft

Baberowskis Anwalt, Sebastian Gorski, erklärte der taz: „Für uns ist das Urteil im Wesentlichen erfreulich.“ Es sei „ein annäherndes Totalverbot der angegriffenen Aussagen“. Ein Wissenschaftler müsse die Freiheit genießen, Thesen zu entwickeln und sich öffentlich zu äußern. „Das darf nicht dazu führen, dass man derart attackiert und in eine Ecke gestellt wird, die mit der eigentlichen Weltanschauung des Betroffenen nichts zu tun hat.“

Es sei „völlig abwegig“, so Gorski, dass er in irgendeiner Form eine rassistische Gesinnung verfolgt. „Genauso falsch ist es, dass er rechtsradikale Positionen vertritt.“

Bis Redaktionsschluss gab es von Seiten des Astas keine Stellungnahme. Beide Seiten können noch in Berufung gehen.

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