Norbert Fischer über Feuerbestattung: „Unwürdige Tricks“

Hätte die Kirche sie nicht bei Todesstrafe verboten, wäre die schon in prähistorischer Zeit praktizierte Feuerbestattung konstant in Gebrauch geblieben.

Feuerbestattung: Eine Leiche wird in einem Krematorium verbrannt Foto: Steffen Kugler/dpa

taz: Herr Fischer, schon die alten Römer verbrannten ihre Toten. Wussten sie mehr über Hygiene als wir?

Norbert Fischer: Nein. Sie taten es nicht aus hygienischen Gründen. Das Verbrennen der Toten war die übliche Bestattungsart der vorchristlichen Zeit, weil sie platzsparend war.

Erst das Christentum hat die Einäscherung tabuisiert.

Ja, Karl der Große hat sie 785 bei Todesstrafe verboten.

geboren 1957, Kulturwissenschaftler, Professor an der Universität Hamburg im Fachbereich Kulturwissenschaften, ist Experte für Bestattungs- und Erinnerungskultur.

Warum?

Er wollte das Christentum mit politischen Mitteln in Mitteleuropa durchsetzen, und das Verbot war ein Machtinstrument. Er versuchte, den nichtchristlichen Teil der Bevölkerung auf diese Art von ihren vermeintlich heidnischen Sitten abzubringen.

Und wie argumentierte die Kirche?

Mit dem Glauben an die körperliche Auferstehung, die einen intakten Körper erfordert. Zudem ist der tote Körper im Christentum ein Objekt der Verehrung, des Reliquienkults, bei dem einzelne Körperteile etwa in den Altar gebracht werden. Auch sie müssen unversehrt sein.

Hat Karl der Große die Todesstrafe je verhängt?

Das ist nicht ganz klar. Von Archäologen entdeckte Brandgräber zeigen aber, dass es noch im 12., 13. Jahrhundert im östlichen Mitteleuropa Feuerbestattungen gab.

Um die man Jahrhunderte später neu kämpfte, in „Feuerbestattungsvereinen“. Wie fing das an?

Die Einführung der modernen technischen Feuerbestattung in Krematorien hat viele Gründe. Da war zunächst die Platznot auf den städtischen Friedhöfen im späten 19. Jahrhundert – einer Zeit rascher Verstädterung und starken Bevölkerungswachstums. Die städtischen Friedhöfe litten teils unter enormen Platzproblemen. Die Hamburger Friedhöfe – Ohlsdorf etwa – mussten weit vor die Tore der Stadt verlegt werden. Hinzu kam das Hygiene-Argument: Man fürchtete, dass durch Körperbestattung der Boden verseucht werde – was für ordnungsgemäß angelegte Friedhöfe definitiv nicht stimmt.

Wurde auch mit den Kosten argumentiert?

Ja, man sagte, eine Feuerbestattung sei preiswerter, weil ein Urnengrab kleiner ist als ein Erdgrab. Hinzu kamen idealistische Gründe: Feuerbestattung, hieß es, sei die Bestattungsart der Antike gewesen. In einer Zeit der Antikenverehrung, die mit Säkularisierungsprozessen zusammenging, kam das gut an.

Wer kämpfte im 19. Jahrhundert für diese Bestattungsreform?

Anfangs Vertreter des modernen, aufgeklärten, teils schon säkularisierten Bürgertums, die aus der Technik, den Naturwissenschaften, der Medizin, den Hygienewissenschaften kamen. Diese bürgerlichen Reformer begannen in den 1870er-Jahren, sich – zunächst in Hamburg und Dresden – in Vereinen zu organisieren.

Während sich die Arbeiterbewegung erst 30 Jahre später für die Feuerbestattung einsetzte.

Ja, denn um 1900 begannen deren Verbände mächtiger zu werden. Die sozialdemokratische Partei, die Gewerkschaften gewannen bis zum Ersten Weltkrieg enorm an Zulauf. Die Feuerbestattung galt als preiswert und demokratisch, weil für alle gleich. Zudem spielte auch für die Arbeiterbewegung die anti-kirchliche Stoßrichtung eine Rolle.

Die Debatte wurde sehr hitzig geführt. War es für Kirchen eine Machtfrage?

Absolut. Die Kirchen hatten ja schon in den 1870er-Jahren die Einführung der Zivilehe hinnehmen müssen und die Einführung der staatlichen Schulen. Die Bestattung war eine weitere Bastion, um die die Kirchen vehement kämpften.

Wo stand derweil die Politik?

Deutschland war damals ein in Einzelterritorien zersplitterter Staatenbund. Preußen war der dominante protestantische, Bayern der dominante katholische Staat. Daneben existierten viele Fürsten- und Herzogtümer. Und gerade in den kleineren, teils sehr aufgeklärten Fürstentümern – etwa Sachsen-Coburg-Gotha – konnte die Feuerbestattung leichter eingeführt werden als in Preußen und Bayern. Beide erlaubten die Einäscherung erst kurz vor dem Ersten Weltkrieg.

Und Hamburg?

Der Stadtstaat Hamburg, eingefasst von Grenzen Preußens, nahm eine Zeitlang Rücksicht auf Preußen. Hamburg wollte den mächtigen Nachbarn nicht verärgern und keinen Leichentourismus provozieren. Deshalb hat man lange taktiert und zwar den Bau eines Krematoriums zugelassen, aber nicht dessen Inbetriebnahme.

Bis zur Cholera-Epidemie 1892.

Ja. Damals starben 9.000 Menschen, und da hat man gesagt: Hätten wir jetzt das Krematorium, könnten wir die Toten hygienisch einäschern. Unter dem Druck der sehr kritikwürdigen hygienischen Hamburger Verhältnisse hat der Senat im Herbst 1892 der Inbetriebnahme des Krematoriums zugestimmt.

Aber vorhin sagten Sie, das Hygiene-Argument sei falsch.

Für den hygienisch einwandfrei und nach modernen Gesichtspunkten angelegen Hamburg- Ohlsdorfer Friedhof trifft es in der Tat nicht zu. Aber es gab ja auch noch die innerstädtischen Begräbnisplätze um die Kirchen herum. Sie durften zwar Ende des 19. Jahrhunderts nicht mehr belegt werden, aber sie existierten und stanken im Wortsinn zum Himmel. Hamburg galt damals – das hat die Cholera-Katastrophe gezeigt – als eine der hygienisch rückständigsten Städte Europas, auch im Bestattungswesen.

Trotzdem begann der echte Aufschwung der Einäscherung erst nach dem Ersten Weltkrieg.

Ja, denn zum einen war es eine Zeit großer wirtschaftlicher Not. Die Arbeiterbewegung etwa gründete Feuerbestattungskassen mit Hunderttausenden Mitgliedern, um eine preiswerte Bestattung zu ermöglichen. Zum andern wurden die Krematorien aus den Händen der Feuerbestattungsvereine schrittweise an die Kommunen übergeben, die preisgünstige Einäscherungen anboten. Das brachte einen enormen Zulauf. In Hamburg machten Einäscherungen in den 1920er-Jahren schon über 20 Prozent aller Bestattungen aus.

Blieb das während der Zeit des Nationalsozialismus so?

Die Nationalsozialisten haben die Feuerbestattung zunächst gefördert, weil sie sich gegen die christlichen Kirchen richtete. Sie haben 1934 das erste reichsweite Feuerbestattungsgesetz verabschiedet. Darüber, ob das den Zulauf förderte, habe ich keine Zahlen. Andererseits darf man in diesem Zusammenhang nicht den Einsatz von Krematorien in den Konzentrations- und Vernichtungslagern verschweigen. Da sahen Firmen, die zuvor zivile Krematorien für die Kommunen gebaut hatten, ein neues Geschäftsfeld und entwickelten – wie die Erfurter Firma Topf und Söhne – besondere Massenvernichtungsmaschinen.

Hielt der Trend zur Einäscherung nach dem Zweiten Weltkrieg an?

In der Nachkriegszeit stockte es zunächst, was sicherlich mit dem wachsenden Wissen um die Krematorien im Holocaust zusammenhängt. Auch der massenhafte Zuzug von möglicherweise überwiegend katholischen Flüchtlingen kann dazu beigetragen haben. Die katholische Kirche hat das Verbot der Feuerbestattung ja erst auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil 1963 aufgehoben.

Wie viele Einäscherungen gibt es heute deutschlandweit?

55 Prozent aller Bestattungen sind Einäscherungen – mit großen regionalen und konfessionellen Unterschieden: Je protestantischer, je nördlicher und östlicher eine Region und je größer die Stadt, desto mehr Feuerbestattungen. In Städten wie Hamburg, Berlin, Lübeck, Kiel gibt es zu 80 Prozent Feuerbestattungen. In ländlichen katholischen Regionen dagegen ist die Einäscherung fast unbekannt.

Und selbst im Norden kommt man nur in Bremen um den Friedhofszwang herum.

Ja, dort kann man die Asche – bedingt und auf Antrag – seit 2015 im Vorgarten oder ausgewiesenen öffentlichen Räumen wie Stadtparks oder der Weser beisetzen.

Nicht im eigenen Haus?

Nein. Dabei ist es in fast allen europäischen Ländern ohne Einschränkung möglich, die Asche irgendwo beizusetzen. Aber hierzulande ist Bestattungsrecht Ländersache, und die Paradoxien des Bremischen Gesetzes sind wohl dem Mitspracherecht der Kirche geschuldet. Sie setzte durch, dass die Bestattungsmöglichkeit vor der Haustür endet.

Vielleicht will die Kirche ihr Monopol auf Urnenbeisetzung behalten.

Möglicherweise. Die Kirche vermarktet ihre Gotteshäuser ja zum Teil als kostenpflichtige Aschenbeisetzungsstätten bzw. Kolumbarien. Aber ich will nicht verschweigen, dass es gute Gründe gibt, die Beisetzung zu reglementieren, damit die Zugänglichkeit der Asche für alle Hinterbliebenen gewährleistet ist. Aber das muss klar geregelt werden. Baden-Württemberg und Thüringen arbeiten daran, die Aschenbeisetzung freizugeben. Das ist auch nötig, um den Bestattungstourismus einzudämmen.

Wohin fährt man da?

In die Niederlande, nach Belgien, Frankreich. Tschechien und andere osteuropäische Länder sind die Billigvarianten.

Wie funktioniert das?

Man äschert in einem ausländischen Krematorium ein, vermischt die Asche mit etwas Erde und re-importiert sie als Kunstdünger. Mit Kunstdünger können Sie tun, was Sie wollen. Den deutschen Behörden gegenüber müssen Sie nur nachweisen, dass im Ausland die Einäscherung und eine Teilbestattung stattgefunden haben. Das heißt, im Krematoriumsfriedhof muss ein Teil der Asche beigesetzt werden.

Ist das ein Trend?

Keine Massenbewegung, aber ein Trend, der zeigt, wie verquer die deutsche Gesetzeslage ist. Da lässt sich ein Toter aus Kon­stanz am Bodensee in der Schweiz einäschern. Die Angehörigen streuen die Asche auf Schweizer Seite in den See und hoffen, dass sie in Richtung Konstanz gespült wird. Solche Tricks sind wirklich unwürdig.

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