Körbers moralische Mitschuld

Nazi-Vergangenheit

Den bekannten Stifter Kurt A. Körber hat in der vergangenen Woche posthum seine Nazi-Vergangenheit eingeholt. In Hamburg Bergedorf wird die Umbenennung der Kurt-A.-Körber-Chaussee diskutiert. Eine Experten-Kommission sieht den Stifter in „moralischer Mitverantwortung“, weil er in einem Unternehmen arbeitete, an das ein Konzentrationslager angegliedert war. Die Körber-Stiftung kritisiert die Empfehlung. Und auch die Bezirkspolitiker in Bergedorf wollen zuerst ihre offenen Fragen zum Experten-Gutachten klären, bevor sie über die Umbenennung abstimmen.

Die Körber-Stiftung verfügt über ein Vermögen von 563 Millionen Euro. 18 Millionen Euro vergibt sie jährlich für zivilgesellschaftliche Zwecke. Ihr Gründer, der Unternehmer Kurt A. Körber, galt zu Lebzeiten als Kulturliebhaber und kritischer Geist und war für seine Großspenden bekannt. Doch der 1992 verstorbene Körber war nicht nur großzügig, sondern auch schon immer geschäftstüchtig. In der NS-Zeit arbeitete er in der Unternehmensführung der Dresdner Maschinenfabrik „Universelle“. 700 der 3.000 dort beschäftigten Zwangsarbeiter waren in einem KZ-Außenlager der Firma untergebracht. Für die Stiftung ist das kein Grund, Körber als Mittäter in der NS-Zeit zu sehen – für die Experten-Kommission für belastete Straßennamen in Hamburg allerdings schon.

Das Experten-Gutachten zeigt auf, dass die Unternehmensführung, der Körber angehörte, für die Unterbringung der KZ-Häftlinge zuständig gewesen sei. Das Fazit der Kommission: Firmen wie die „Universelle“ und ihre führenden Mitarbeiter hätten nicht nur KZ-Häftlinge ausgebeutet, sondern den Ausbau des KZ-Systems aktiv mit vorangetrieben. Es fehlen allerdings Dokumente, die belegen, welche Person die Unterbringung bei der „Universelle“ tatsächlich verantwortet hat.

Die Körber-Stiftung leugnet nicht, dass Körber seit 1940 NSDAP Mitglied war und auch nicht den Einsatz von Zwangsarbeitern bei der „Universelle“. Da es aber „keinerlei Belege für eine persönliche Verantwortung beziehungsweise Schuld von Kurt A. Körber gibt, sehen wir auch keinen Anlass für eine Umbenennung“, heißt es in einer Stellungnahme. aweg