Der Miethai
: Müssen Nachtspeicheröfen weg?

Eve Raat­schen ist Juristin beim Mieterverein Mieter helfen Mietern

In vielen Wohnungen stehen sie noch, die hässlichen dicken Teile, die viel Platz wegnehmen und so wenig komfortabel zu handhaben sind.

Vor einigen Jahren ging eine Meldung durch die Presse, dass sämtliche Nachtspeicherheizungen bis zum Jahr 2020 durch andere Heizungsarten ersetzt werden müssen. Leider ist die entsprechende gesetzliche Regelung schon im Jahr 2013 zurückgenommen worden. Nachtspeicherheizungen müssen also nicht entsorgt werden, es sei denn, sie sind defekt.

Solange sie funktionieren, haben Mieter keinen Anspruch darauf, dass eine andere Heizung eingebaut wird. Ist ein Nachtspeicherofen defekt, ist der Vermieter allenfalls verpflichtet, einen funktionierenden Nachtspeicherofen zu installieren, nicht aber, eine Gasheizung einzubauen oder den Mieter an das Fernwärmenetz anzuschließen. Früher enthielten Nachtspeicheröfen asbesthaltige Bestandteile. Wer ein solch altes Gerät in der Wohnung hat, kann leider nicht automatisch vom Vermieter verlangen, dass er dieses Gerät austauscht. Der Mieter muss durch eine Raumluftmessung den Nachweis führen, dass Asbest abgesondert wird.

Wenn der Vermieter sich für eine neue Heizungsart entscheidet, handelt es sich um eine Modernisierung, die ihn dazu berechtigt, eine Mieterhöhung zu verlangen.

Nachtspeicheröfen werden wegen der vielen Nachteile als minderwertige Heizungsart angesehen. Dies kann eine wichtige Rolle bei der Anpassung der Miete auf das ortsübliche Mietniveau spielen. Verlangt der Vermieter eine Mieterhöhung mit dem Hinweis auf den Mietenspiegel, wirkt sich das Vorhandensein einer Nachtspeicherheizung wertmindernd aus. Mieter müssen je nach Ausstattung und Lage der Wohnung unter Umständen nur eine Miete akzeptieren, die unterhalb des Mittelwertes des maßgeblichen Mietenspiegelfeldes liegt.

Ist es nicht möglich, mit den Nachtspeicheröfen die gesamte Wohnung zu erwärmen, weil etwa Bad oder Küche keinen Ofen haben, liegt keine Sammelheizung vor, und der Wert im Mietenspiegel fällt weiter.

Mieter helfen Mietern, Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, ☎040-43 13 94-0