Hamelner Ermittler in Erklärungsnot

Folter-verbrechen

Knapp eine Woche nach der brutalen Misshandlung einer Frau in Hameln geraten Polizei und Staatsanwaltschaft unter Rechtfertigungsdruck. Der 38-Jährige, der beschuldigt wird, seiner Ex-Lebensgefährtin ein Seil um den Hals gebunden und sie an der Anhängerkupplung seines Autos mit hoher Geschwindigkeit mitten durch die Stadt geschleift zu haben, soll über Jahre immer wieder gewalttätig geworden sein. Selbst der Mutter des 28 Jahre alten Opfers habe er „die Nase gebrochen“, klagen Angehörige. Wiederholte Anzeigen bei der Polizei seien aber erfolglos geblieben.

Bei der Übergabe des gemeinsamen zweijährigen Sohnes soll der Täter, der im rund 20 Kilometer entfernten Bad Münder wohnt, zunächst auf die Frau eingestochen haben. Ein Stich verfehlte das Herz offenbar nur knapp. Während der Folter seiner Mutter soll das Kind auf dem Rücksitz des Autos gesessen haben. Die 28-Jährige ringt in einer Klinik weiter um ihr Leben.

Der Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft Hannover, Thomas Klinge, bestätigt den Eingang mehrerer Anzeigen. Allerdings seien die Verfahren „längst eingestellt“ – laut Aktenlage sollen Unterstützer beider Seiten gewalttätig vorgegangen sein. „Auch der jetzige Beschuldigte ist damals ordentlich zu Schaden gekommen.“

Erst zwei Tage vor der Tat hatte die 28-Jährige eine weitere Bedrohung durch den Vater ihres Kindes angezeigt. Im Oktober soll er ultimativ verlangt haben, seine Ex-Lebensgefährtin solle auf Unterhalt verzichten: „Sonst wird einer von uns nicht mehr leben.“ Die Polizei habe mit einer „Gefährderansprache“ reagiert. Da sich der 38-Jährige „einsichtig“ gezeigt und die Frau betont habe, keine unmittelbare Angst vor dem Mann zu haben, hätten keine Gründe für einen Haftbefehl vorgelegen.

Gerüchte, dass es sich bei Täter und Opfer um Angehörige der aus dem Libanon zugewanderten Mhallami-Minderheit handele und deshalb Racheakte drohten, wies Klinge zurück. Beide hätten einen kurdischen Migrationshintergrund, besäßen aber die deutsche Staatsbürgerschaft. wyp